Informationsbedarf auf einem historischen Hoch – Transparenz im Netz wichtig für Nutzerinnen und Nutzer
„Mit dem neuen Medienstaatsvertrag haben die Medienanstalten als föderale und unabhängige Medienaufsicht wirksame Instrumente zur Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland an die Hand bekommen. Nun gilt es, die neuen Regeln so anzuwenden, dass sie gesellschaftliche Relevanz entfalten können. Das gilt insbesondere für die neue Intermediäreregulierung und die Auffindbarkeit von Public-Value-Inhalten auf Benutzeroberflächen“, stellt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) im aktuellen Jahrbuch fest.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat zwischenzeitlich bereits erste Entscheidungen nach dem neuen Medienstaatsvertrag im Bereich Medienintermediäre und Diskriminierungsfreiheit sowie zur Abgrenzung von Medienintermediären und Medienplattformen getroffen. Im Fokus standen 2021 zudem Fragen der Umsetzung von Transparenz bei Medienintermediären sowie die Themen Desinformation und Hass und Hetze im Netz. Die staatsfern organisierten Medienanstalten sind hierbei auf unterschiedlichen Feldern aktiv. Forschung, Vermittlung von Medienkompetenz, Aufsicht und Dialog mit der Branche fügen sich zu einem umfassenden, modernen Ansatz, der eine evidenzbasierte und praxisorientierte Aufsichtstätigkeit ermöglicht.
Dazu und zu der weiteren vielfältigen Arbeit der 14 Landesmedienanstalten sowie deren länderübergreifender Zusammenarbeit in den gemeinsamen Kommissionen liefert das Jahrbuch 2021 detaillierte Informationen und ist hier abrufbar.
Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 (385) 55881-12
Telefax: +49 (385) 55881-30
http://www.medienanstalt-mv.de
Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten
Telefon: +49 (30) 2064690-22
E-Mail: presse@die-medienanstalten.de