IVD Süd richtet seinen beliebten Online-Rechtskongress aus
Eröffnet wird das Online-Event von Prof. Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie Leiter des IVD-Instituts. Anhand empirischer Ergebnisse gibt der Immobilienexperte einen kurzen Überblick, wie sich die Provisionszahlung geändert hat und wie sich Immobilienunternehmen in diesem Zusammenhang künftig aufstellen sollten.
Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart erkundet in seinem ersten Vortrag die sieben kritischsten Fehler rund um das sog. Bestellerprinzip und zeigt den Teilnehmern auf, wie diese vermieden werden können. Im weiteren Tagungsverlauf präsentiert RA Kilb die wichtigsten Arbeitsrechts-Urteile für Makler, Bauträger und Verwalter aus den vergangenen zwölf Monaten.
Rechtsanwalt Nico Bergerhoff aus Freiburg erörtert zentrale Rechtsfragen rund um Forward-Deals – also Transaktionen, bei denen Immobilien vor Fertigstellung bzw. sogar vor Baurechtsschaffung oder Baubeginn erworben werden. Des Weiteren zeigt der erfahrene Jurist auf, welchen Anspruch der Makler an den Auftraggeber hat, wenn der Maklervertrag gekündigt wird.
Der wichtigen Frage, wann für einen Eigentümer bzw. wann für einen Makler arglistiges Verschweigen beginnt, stellt sich Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler in seinem ersten Beitrag. Zudem erörtert der Rechtsanwalt aus München die wichtigsten Streitfragen rund um Wohngemeinschaften und Studentenwohnungen.
Unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen!“ können die Kongress-Teilnehmer im Anschluss an eine wissenswerte Vortragsreihe mit eigenen Fragen an die Referenten herantreten.
Bei der Durchführung des Online-Events wird der IVD Süd von der Wirth Assekuranzmakler GmbH & Co.KG unterstützt.
Das detaillierte Tagungsprogramm ist unter https://ivd-sued.net abrufbar. Für Fragen steht das IVD-Institut unter 089/29 08 20 20 gerne zur Verfügung.
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