Koordination und verbindliche Absprachen für die Versorgung geflüchteter Kinder
„Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen stehen vor der großen Aufgabe, traumatisierte Mädchen und Jungen aus der Ukraine intensiv zu betreuen. Um schnell helfen zu können, brauchen die Einrichtungen unter anderem verbindliche angemessene Ausnahmeregelungen für den Einsatz ihres Personals und die Nutzung von Gebäuden“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Im Moment ist unkomplizierte Hilfe wichtiger als bürokratische Erfordernisse – gerade auch zum Schutz der geflüchteten Kinder und Jugendlichen.“
Der Verband fordert deshalb unbürokratische Ausnahmeregelungen zum Aufbau von derzeit kurzfristig notwendigen Kapazitäten und für einen späteren Rückbau.
„Wir brauchen runde Tische zur Koordination aller Beteiligten und verbindliche Absprachen für ambulante und stationäre Leistungen auf Ebene der Landesjugendämter“, so Meurer. Dabei müssten auch die ambulanten Leistungen im Bereich der Jugendhilfe mitbedacht werden, um unterschiedliche Handhabungen von Kommune zu Kommune zu verhindern.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.
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