Land NRW verleiht Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“
Staatssekretär Heller gratulierte den Unternehmen: „Ich freue mich sehr, dass ich heute die ersten Betriebe auszeichnen konnte, die sich auf die Fahne geschrieben haben, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Pflege von Angehörigen neben dem Beruf zu erleichtern. In unserer alternden Gesellschaft wird das Thema Erwerbstätigkeit während gleichzeitiger Pflege von Angehörigen zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen."Und weiter: „Wollen wir diese Herausforderung meistern, kommt es auch ganz entscheidend auf die Unternehmen und ihre Bereitschaft an, pflegende Berufstätige zu unterstützen. Daher gilt mein besonderer Dank hier nicht nur all denjenigen, die Angehörige und Freunde versorgen, sondern auch den Betrieben, die sich für eine bessere Vereinbarkeit einsetzen. Die Charta weist die Arbeitgeberinnen und -geber aus, die sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung stellen.“
„Wir freuen uns sehr über diese landesweite Auszeichnung, die auch zu einer weiteren Sensibilisierung in diesem Themenbereich beiträgt“, freut sich WFG-Geschäftsführer Dr. Daniel Schultewolter und Katrin Köller, zuständige Projektleiterin der WFG-Fachkräftesicherung ergänzt. „Mit der Unterzeichnung der Charta möchte die WFG im Kreis Borken mit gutem Beispiel vorangehen und Vorbild für weitere Unternehmen in der Region sein.“
Hintergrund:
Die Charta ist eine im Rahmen des Programms „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ entwickelte und gemeinsam mit unternehmer.nrw und DGB NRW erarbeitete Selbstverpflichtung. Die unterzeichnenden Betriebe nehmen am Landesprogramm teil und können auf die Angebote des Programms zugreifen. Ziel ist es, sich als pflegefreundliches Unternehmen zu etablieren. Das Programm bietet Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeitende durch die AOK Rheinland/Hamburg oder die AOK NordWest kostenlos als betriebliche Pflege-Guides qualifizieren zu lassen. Diese Pflege-Guides erhalten das nötige Fachwissen und Know-How, um in den Unternehmen als erste kollegiale Ansprechpartner zu agieren, an die sich pflegende Beschäftigte wenden können, wenn sie Fragen haben oder Informationen und Hilfe brauchen. Die ersten Pilot-Qualifizierungen haben bereits stattgefunden. Die Teilnahme am Landesprogramm ist kostenfrei und kann beim Servicezentrum Pflegevereinbarkeit angefragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.berufundpflege-nrw.de
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