LBV begrüßt Ausnahmen von 10H als ersten Schritt
Der LBV lehnt hingegen die Errichtung von Windrädern in Wäldern, Schutzgebieten und Truppenübungsplätzen ab. "Diese Gebiete liegen in der Regel nicht in Windkraft-Vorranggebieten und weisen häufig Vorkommen Windkraft-sensibler Arten auf. Aus Sicht des Artenschutzes müssen sie weiterhin konsequent von Windkraft freigehalten werden", betonte Schäffer. "Wenn die 10H-Regel in Vorranggebieten gelockert wird, stehen ausreichend Flächen für Windenergie außerhalb von Wäldern und Schutzgebieten zur Verfügung."
Hintergrund:
Wälder haben dem LBV zufolge eine überragende Funktion für den Klimaschutz, und sind zusätzlich wichtig als Lebensraum, für den Wasserhaushalt und die Erholung der Bevölkerung. Diese Funktionen dürfen durch bauliche Eingriffe wie Windkraftanlagen nicht in Frage gestellt werden. Truppenübungsplätze in Bayern sind Hotspots der Biodiversität und deshalb vielfach als europäische Schutzgebiete (nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesen, weshalb sie als Windkraft-Standorte nicht in Frage kommen, wie auch aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung hervorgeht.
1909 gegründet ist der LBV der älteste Naturschutzverband in Bayern und zählt aktuell über 110.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Der LBV setzt sich durch fachlich fundierte Natur- und Artenschutzprojekte sowie Umweltbildungsmaßnahmen für den Erhalt einer vielfältigen Natur und Vogelwelt im Freistaat ein. Mehr Infos: www.lbv.de/ueber-uns.
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