LEE begrüßt EEG-Osterpaket der Bundesregierung
Danach soll die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden, das ist ein halbes Jahr früher als zuvor angedacht. Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass die Entlastung vollständig bei den Verbrauchern ankommt.
Im Fokus für die geplante EEG-Reform steht der Ausbau für erneuerbaren Energien auf 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms bis 2030. Ausbaupfade und Volumen der Ausschreibungen für die Technologien sollen zeitgleich angepasst werden.
Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energien soll Vorrang gewährt werden, um so den benötigten Ausbau zu erzielen. Dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegt, soll künftig im EEG festgelegt werden.
Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern, sagt dazu:
„Das angekündigte Osterpaket geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Wenn wir den Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt nicht schaffen und gleichzeitig andere Kraftwerke stillnehmen, wird Strom zum knappen Gut und immer teurer. Die Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien sehr ambitioniert und es geht jetzt darum, ob die Bundesregierung das maximal Machbare anschiebt. Sie muss dafür die gesetzlichen Grundlagen schaffen, denn aktuell fehlen genehmigungsfähige Flächen, die Genehmigungen an sich und auch das Material wie Windkraft- und Solaranlagen, um diese Ziele zu erreichen. Das alles muss jetzt hochgefahren werden und dafür müssen alle Bundesländer an einem Strang ziehen. Zugleich benötigen wir als Branchenverband die Unterstützung der Ministerpräsidentin und ihr klares Bekenntnis, eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung zu suchen. Es reicht nicht aus, wenn Mecklenburg-Vorpommern meint, es sei unabhängig von fossilen Brennstoffen – es muss seine Verantwortung für seinen Anteil für das Erreichen der klimapolitischen Ziele Deutschlands übernehmen.
Für die Photovoltaik sieht das Osterpaket endlich einen Richtungswechsel vor, der löblich ist: Künftig können Dachanlagen für die Volleinspeisung des Stroms eine auskömmliche Vergütung erwarten. Damit spielt der Anteil des Eigenverbrauchs keine Rolle mehr und die Dachflächen können endlich wirtschaftlich vollständig genutzt werden.
Für die Windenergie etwa wird es entscheidet sein, dass auf zwei Prozent der Fläche eines Bundeslandes Windkrafträder aufgestellt werden können. Das setzt voraus, dass die Länder erkennen, dass eine Erhöhung des Tempos im Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur aus klimapolitischer Sicht, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht dringend notwendig ist.“
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