Neuer Fall von Naturschutzkriminalität: Uhu mit Schrotgewehr erschossen
Obwohl das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in den letzten Jahren in der Bevölkerung wie auch bei der Polizei stark gewachsen ist, werden nach wie vor streng geschützte Arten illegal getötet. „Es wird höchste Zeit, den Handlungsleitfaden für den Umgang mit Fällen von Naturschutzkriminalität der Arbeitsgruppe Greifvögel nun rasch umzusetzen, um solche Straftaten künftig wirksam einzudämmen!“ so von Lindeiner. Die Arbeitsgruppe wurde vom bayerischen Innenministerium initiiert und setzt sich aus Vertreter*innen der Polizei, Fachverbänden und -behörden zusammen.
„Auch dieser Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, künftig die Kräfte bei Behörden, Verbänden und Untersuchungslabors zu koordinieren, um gemeinsam Ermittlungserfolge und Verurteilungen zu erzielen, die wiederum abschreckende Wirkung gegen solche Straftaten zur Folge haben“, kommentiert Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin Naturschutz diesen neuerlichen Fall von Naturschutzkriminalität.
„Uhus sind einzigartige und wunderschöne Vögel, die normalerweise Sympathie und Begeisterung bei den Menschen wecken“, erklärt von Lindeiner. „Es ist nicht nur gesetzlich verboten, es ist mir auch schlichtweg unerklärlich, warum man mit einem Gewehr auf diese streng geschützten Tiere schießt. Der LBV fordert, dass sich die örtliche Polizei mit allen Mitteln für eine Aufklärung des Falles einsetzt.“
28 untersuchte Vögel im 1. Quartal
Bereits im ersten Quartal 2022 wurden dem LBV und der GLUS im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“ eine erschreckende Zahl illegal getöteter Wildtiere gemeldet. Von den 28 untersuchten Vögeln starben nachweislich sieben durch Carbofuran (verbotenes Kontaktgift), zwei durch Pentobarbital (Mittel zum Einschläfern von Tieren) und zwei durch Abschuss. Neben dem hier beschrieben Uhu war der zweite mit Schrot beschossene Vogel ein Gänsegeier, der am Starnberger See gefunden wurde. Dieser verendete Monate später an einer chronischen Bleivergiftung durch die bleihaltige Schrotmunition.
Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.
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