Finanzen / Bilanzen

Niedersachsen erleichtert Beschaffungen zugunsten von Kriegsflüchtlingen

Um im Zusammenhang mit den ukrainischen Geflüchteten schnell handeln zu können, hat das Land Niedersachsen für seine Auftraggeber Erleichterungen bei Vergaben geschaffen.

Das Land Niedersachsen reagiert per Ausführungsbestimmung mit Vereinfachungen im Vergaberecht auf den Ukraine-Krieg. Um die Schutzsuchenden angemessen und schnell zu versorgen, können die öffentlichen Auftraggeber des Landes von den normalerweise geltenden Vergaberegeln abweichen. Konkret betrifft das Beschaffungen, die mit der Versorgung und Betreuung der Menschen zu tun haben, die dem Katastrophenschutz, dem Zivilschutz oder der Gefahrenabwehr dienen oder die die IT-Sicherheit verbessern.

Vereinfachte Vergabe möglich

Bis zum Erreichen der EU-Schwellenwerte können die Beschaffer des Landes vorerst vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung beziehungsweise der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb abweichen und stattdessen auf die Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb setzen.

Diese Vereinfachung bezieht sich nur auf Liefer- und Dienstleistungen und gilt nicht für Bauleistungen. Zunächst soll wohl bis zum 31. Juli so verfahren werden. Kommunalen öffentlichen Auftraggebern wird die Übernahme der Ausführungsbestimmung in ihre Richtlinien empfohlen.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel