Öffentliches Leben lockern – Arbeitgeber verpflichten:
Auch nach der Aufhebung der Coronaverordnungen und dem Ende der Homeoffice-Pflicht sank das Infektionsrisiko nicht. Die Kombination aus Lockerungen und gleichzeitiger Verpflichtung der Arbeitgeber, Mitarbeitende vor Infektionen zu schützen, verschärft die innerbetriebliche Situation. Denn die Gefahr, dass Beschäftigte das Virus von außen in das Unternehmen tragen, ist nun deutlich höher. Dies gilt besonders in Büros und anderen Arbeitsplätzen in Innenräumen, wo innerbetriebliche Infektionswellen noch wahrscheinlicher sind als outdoor. Die Regierung fordert die Unternehmen weiterhin auf, das Risiko so weit wie möglich zu senken. Dabei legt die Arbeitsschutzverordnung nun nicht mehr die konkreten Schutzmaßnahmen fest. Die Unternehmen stehen daher vor der Aufgabe, selbst eigene Hygieneschutzkonzepte zu entwickeln, festzulegen und dann umzusetzen.
Grundlage dafür ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitgeber. Zu den im Hygienekonzept definierten Schutzmaßnahmen gehören auch weiterhin die Basismaßnahmen. Dazu zählen Abstandhalten, Maskentragen oder der Zugang zu Tests. Daneben bleiben die Verringerung von Personenkontakten und das regelmäßige Lüften der Räume im Fokus. All dies erfolgt immer unter der Beachtung der regionalen und lokalen Infektionsrate und der räumlichen Gegebenheiten.
Unverändert erhöht ausreichender Abstand von rund eineinhalb Metern zu den Kolleginnen und Kollegen die Sicherheit der Beschäftigten. Wo das nicht oder nur schwierig möglich ist, helfen Plexiglasscheiben zwischen den Arbeitsplätzen. Der Bundestag hob die Maskenpflicht im öffentlichen Leben überwiegend auf. In den Betrieben ist sie aber weiterhin umsetzbar und stellt für die Mitarbeitenden eine deutliche Verstärkung ihrer Sicherheit dar. Dazu gehört auch die Ermöglichung von Tests mindestens einmal pro Woche. Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung der Innenräume durch mehrere Personen, auch in Pausen, gilt es möglichst geringzuhalten. Dazu zählen etwa weiterhin Homeoffice-Angebote. Ist das nicht umsetzbar, heißt es für eine ausreichende und regelmäßige Belüftung der Innenräume zu sorgen. Sie bildet bei ausreichender Luftzirkulation eine wesentliche Voraussetzung zur Verringerung des Infektionsrisikos. Doch nicht alle Räume lassen sich gut lüften. Spätestens dann ist der Einsatz von Reinigungssystemen für einen Austausch der Luft erforderlich. Die Grundlage dafür bildet, aufgrund der räumlichen Unterschiede und sich daraus ergebenden Bedingungen, eine professionelle Luftkeimmessung und -analyse. Darauf aufbauend erfolgt die Wahl des passenden Systems aus den unterschiedlichen verfügbaren Technologien. Einen umfassenden Überblick über alle diese Möglichkeiten und Alternativen bietet Sunny Air Solutions. Die Experten bieten eine professionelle und herstellerunabhängige Beratung samt Umsetzung der maßgeschneiderten Konzepte.
Sunny Air Solutions ist ein unabhängig tätiges Unternehmen, das sich auf das Thema Luftreinigung spezialisiert hat. Im Fokus steht die herstellerunabhängige Beratungsleistung. Auf dieser Grundlage erarbeitet Sunny Air Solutions für jeden Kunden und jeden Raum das individuell passende Konzept zur Luftreinigung. Das Unternehmen setzt mit einem einheitlichen Testverfahren, bei einem unabhängigen Institut, neue Maßstäbe bei der Qualitätssicherung von Luftreinigungsgeräten. Erstmals stehen so herstellerübergreifend einheitliche Werte für Entscheidungsprozesse zur Verfügung. Für eine erste Annäherung an das Thema Luftreiniger steht Kunden auch ein Showroom am Firmensitz in München zur Verfügung.
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