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Schweinezaun rechtswidrig errichtet

Der Schweinezaun zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) an der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu Polen wurde in Schutzgebieten rechtswidrig errichtet. Das ergibt ein Rechtsgutachten, das die Naturschutzorganisation WWF in Auftrag gegeben hat. Darin attestieren Rechtsanwälte dem Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Denn obwohl der Zaun mehrere Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) zerschneidet, ist keine FFH-Verträglichkeitsprüfungen erfolgt.

Nina Gandl, Wildtierexpertin beim WWF und Projektkoordinatorin für grenzüberschreitenden Artenschutz zwischen Polen und Deutschland kommentiert: „Ob Feldhase, Fischotter oder Biber, für viele Tiere ist der Zaun ein unüberwindbares und nicht selten tödliches Hindernis. Landesumweltminister Backhaus sollte dringend die FFH-Verträglichkeitsprüfung nachholen, sowohl für die Schutzzäune entlang der deutsch-polnischen Grenze, als auch für alle anderen, festen ASP-Zäune, die Schutzgebiete und -güter beeinträchtigen. Ziel muss es sein, die negativen Begleiterscheinungen zu reduzieren und ihn zum Beispiel durchlässiger für andere Tierarten wie Rehe, Wölfe oder Wisent zu machen.“

Bisherige Ausbrüche der ASP in Schweineställen in ganz Europa, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern zeigen außerdem: Es ist vor allem der Mensch, der das Virus in Schweinebestände einträgt. Gandl sagt: „Den Faktor Mensch müssen wir noch viel mehr beachten, um ASP wirksam einzudämmen. Es braucht etwa die Vermeidung von Lebensmittelmüll in der Natur und Aufklärungsarbeit bei Fahrern, Jägern und der Öffentlichkeit. Leider ist Agrar- und Umweltminister Backhaus bisher für diese naturschutzkonformen Maßnahmen gegen ASP auf beiden Ohren taub.“

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