Umkehrhypothek erfordert rechtliche Anpassungen
In Deutschland hat es in den zurückliegenden beiden Jahrzehnten bereits mehrere Versuche gegeben, die Umkehrhypothek zu etablieren. „Aber alle Anbieter, die noch vor einigen Jahren das Produkt Umkehrhypothek pilothaft auf den Markt brachten, haben es wieder eingestellt. Damals waren allerdings die Rahmenbedingungen ganz anders. Hohe Zinsen und nicht so hohe Immobilienwerte machten die monatlich verbleibende Immobilienrente aus einer Umkehrhypothek anscheinend unattraktiv“, erklärt Huttenloher im DIA-Werkstattgespräch.
Seiner Meinung nach gibt es aber inzwischen Lösungen, die den Wohneigentümern mit der Umkehrhypothek eine Alternative zu den bereits vorhandenen Immobilienverzehrprodukten einräumen. Dazu bräuchte es noch nicht einmal tiefgreifende rechtliche oder institutionelle Änderungen. „Aber ein paar Erleichterungen wären hilfreich. So müssten Unklarheiten hinsichtlich des Zinseszinsverbotes und bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses beseitigt werden. Auch eine noch eindeutigere und klare rechtliche Definition könnte helfen“, formuliert Christian Huttenloher einige Anforderungen.
Das komplette Werkstattgespräch befindet sich auf den Webseiten des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Das DIA macht damit zum wiederholten Male auf rechtliche Anpassungen und vorhandene Mängel bei Immobilienverzehrprodukten aufmerksam, die derzeit sehr stark von einzelnen Anbietern beworben werden.
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