Untervermietung kann zur Kündigung führen
Ein Mieter, der Zimmer seiner Wohnung wiederholt ohne Genehmigung und entgegen einer Abmahnung an Touristen und Mitbewohner untervermietet hatte, musste die Wohnung räumen. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. Er sei zu Recht fristlos gekündigt worden, da er sich bewusst über den Willen und das Interesse der Vermieterin hinweggesetzt habe (Az.: 417 C 7060/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des AG München .
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