Waschen, schneiden, Hungerlohn
Ziel dieser Kontrolle war es, gesetzeswidrige Arbeitsbedingungen aufzudecken. Im Fokus der Kontrolle stand deshalb die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers, die illegale Beschäftigung von Ausländern, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Scheinselbstständigkeit sowie die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz. „Der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde gilt auch für Friseurbetriebe und Barbershops. Zum 1. Juli 2022 ist eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 Euro geplant“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Unterstützt wurden die 117 Zöllner*innen von Kassensystemprüfer*innen der Landesfinanzverwaltungen, der Steuerfahndung und durch den Kommunalen Ordnungsdienst.
Die Ergebnisse der Maßnahme:
– Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in 13 Fällen Anhaltspunkte.
– In sieben Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).
– Erste Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns gibt es bei neun der geprüften Betriebe.
– Bei drei Betrieben kam es zu Beanstandungen, da keine ordnungsgemäße Kassenführung vorlag.
– Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern festgestellt.
Ob sich diese Hinweise bewahrheiten, lässt sich erst im Anschluss an die Kontrollen durch weiterführende Prüfmaßnahmen, wie die genaue Überprüfung der Geschäftsunterlagen, feststellen.
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