Wie bitte?
Seit Jahren verzeichnet die AOK PLUS steigende Zahlen bei Hörhilfen: Sowohl bei den Menschen, die ein Hörgerät benötigen, als auch bei den Kosten für diese Hilfsmittel. Lagen die Leistungsausgaben der Gesundheitskasse für Hörhilfen 2018 noch bei rund 47 Millionen Euro, stiegen sie zwei Jahre später auf über 52 Millionen Euro. Davon entfallen zwei Drittel der Kosten auf den Freistaat Sachsen und ein Drittel auf Thüringen. Die Zahl der Versicherten, die entweder erstmalig oder als Folgeversorgung nach sechs Jahren bzw. bei vorzeitigem Verlust ein neues Hörgerät erhielten, erhöhte sich während dieses Zeitraums um rund 3.000 Menschen auf über 38.000 jährlich. Erste Auswertungen für 2021 bestätigen diesen Trend. Die Ausgaben für Hörgeräte stehen auf Platz 1 der gesamten Hilfsmittelkosten.
Mehr Verlustmeldungen durch Masketragen
Üblicherweise können Versicherte nach sechsjähriger Nutzung ein neues Hörgerät beantragen. Von 2019 zu 2020 konnte die AOK PLUS einen überproportionalen Anstieg bei den Anträgen auf eine vorzeitige Neuversorgung feststellen. Begründet wurden viele Verlustmeldungen mit dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Beim Auf- und Absetzen der Masken habe sich das Hörgerät unbemerkt gelöst.
Hörgeräte zum Nulltarif durch die Krankenkasse
Wird durch den Arzt eine verminderte Hörleistung festgestellt und ein Hörgerät verordnet, übernimmt die AOK PLUS die vertraglich vereinbarten Kosten. Bei einer einseitigen Versorgung für schwerhörige Versicherte sind das bis zu 843,50 Euro. Benötigt der Versicherte Hörgeräte für beide Ohren, übernimmt die AOK PLUS bis zu 1.534 Euro. Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten kostenfreie Hörhilfen in Höhe von 1.018,50 Euro bzw. bei beidseitiger Versorgung von 1.872 Euro.
Diese mit Hörakustikern vertraglich geregelte Kostenübernahme beinhaltet die Versorgung mit modernsten und qualitativ hochwertigen Hörgeräten. Dazu zählen Geräte, die eine Hörminderung in geräuschvoller Umgebung ausgleichen und insbesondere mit Digitaltechnik, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mehreren Kanälen sowie mit mindestens drei Hörprogrammen ausgestattet sind.
Für die Hörgeräteversorgung ist nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät zu leisten. Bei Zusatzausstattungen können jedoch Mehrkosten auf den Versicherten zukommen. Die Kosten für Batterien werden für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen. Alles Wissenswerte kompakt zusammengefasst hält das Informationsblatt Hörgeräte – Worauf sollte man achten? Infoblatt für Hörgeräte (aok.de) bereit.
Die AOK PLUS versichert aktuell über 3,4 Millionen Menschen, davon über 2.21 Millionen in Sachsen und mehr als 991.000 in Thüringen. Die Gesundheitskasse arbeitet in beiden Freistaaten mit insgesamt 599 Hörgeräte-Akustikern zusammen, davon 404 in Sachsen und 195 in Thüringen. Mehr Zahlen finden Sie hier.
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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