500 Euro Mindesthonorar für Autorenlesungen
»Dieser Schritt ist lange überfällig. Der Bundesvorstand unterstützt 5 diesen Antrag des Landesverbands NRW ausdrücklich«, betont Lena Falkenhagen, die Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller. »Die Delegiertenversammlung wird im Februar 2023 darüber abstimmen, ob die Honorarempfehlung für Lesungen bundesweit auf 500 Euro angehoben wird.«
»Die alte Empfehlung ist zwanzig Jahre alt und muss dringend an die Inflationsrate angepasst werden«, argumentiert die Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen, Sabine Lipan. »Lesungshonorare spielen in der Mischkalkulation von Schriftstellerinnen und Schriftstellern eine große Rolle für das Einkommen.«
Besondere Bedeutung erhalten Lesungshonorare im Einkommen von Autorinnen und Autoren von Kleinverlagen und Self-Publisherinnen/-Publisher, die oft kein auskömmliches Einkommen mit ihrer Beteiligung an Buchverkäufen erwirtschaften können. Ihre Veröffentlichungen tragen essentiell zur kulturellen Vielfalt des Kulturguts Buch, den politischen Diskurs und kulturelle Bildungsangebote in Deutschland bei.
Der Deutsche Literaturfonds und andere literarische Institutionen und Veranstalter legen bereits seit einiger Zeit ein Grundhonorar von 500 Euro pro Lesung zugrunde.
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