Finanzen / Bilanzen

Aktiensparen attraktiver machen

Neue Berechnungen des Deutschen Aktieninstituts belegen, dass die Wiedereinführung der Steuerfreiheit von Aktienerträgen nach einer Haltefrist einen attraktiven Anreiz darstellt, um das Aktiensparen in Deutschland zu fördern. Ähnlich attraktiv wäre die Einführung eines Anlagesparkontos für Wertpapiere. Mit Blick auf die schwache Altersvorsorge in Deutschland und das nötige Ansparen eines finanziellen Polsters muss die Politik handeln.

„Es ist im Interesse aller, wenn Bürgerinnen und Bürger finanziell vorsorgen. Unsere heute vorgestellten Berechnungen zeigen, wie der Staat durch den Einsatz der richtigen steuerlichen Anreize das Aktiensparen in Deutschland stärken kann“, so Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Eine breit gestreute Aktienanlage würde langfristig Erträge von durchschnittlich sechs bis neun Prozent im Jahr erwirtschaften. Trotzdem nutzen vor allem Geringverdiener die Vorteile des Sparens mit Aktien noch zu wenig. Eine verlässliche Altersvorsorge und der Aufbau eines finanziellen Polsters werden so nicht gelingen“, unterstreicht Bortenlänger.

Sparerpauschbetrag und andere Entlastungsinstrumente im Vergleich

Anlass der Berechnungen ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro zu erhöhen. In einer Modellrechnung des Deutschen Aktieninstituts werden die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung des Sparerpauschbetrags mit Blick auf die Aktienanlage untersucht und mit anderen steuerlichen Instrumenten verglichen. Dazu gehören der kumulierte Sparerpauschbetrag, die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einer Haltefrist und Anlagesparkonten, wie sie in anderen Ländern existieren. Zugrunde gelegt wurde ein monatlicher Sparplan, bei dem 100 Euro breit gestreut in Aktien investiert werden und das Investment 20 beziehungsweise 30 Jahren gehalten wird. Mit Blick auf die Rendite wird von sechs Prozent pro Jahr ausgegangen.

Steuerfreiheit nach Haltefrist und Anlagesparkonto langfristig deutlich attraktiver

Die Berechnungen zeigen, dass die Wiedereinführung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen in Kombination mit einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro oder das Aktiensparen über Anlagesparkonten einen deutlich größeren Vorteil bieten als die verschiedenen Sparerpauschbeträge. Die Erhöhung von 801 Euro auf 1.000 Euro zeigt kaum einen Effekt.

Nach 30 Jahren Aktiensparen, also einem Einsatz von 36.000 Euro, ergibt sich im Falle der zusätzlichen Gewährung einer Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einem Jahr Haltedauer ein Nachsteuerertrag von 63.429 Euro (vergleiche die Grafik anbei). Gegenüber dem geplanten Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, der einen Nachsteuerertrag von 52.695 Euro bedeuten würde, hat der Sparer damit einen zusätzlichen Vorteil von 10.734 Euro.

Eine vergleichbare Entlastungswirkung ergibt sich für Anlagesparkonten, wie sie beispielsweise in Frankreich, Großbritannien oder Schweden üblich sind. Sie dienen dem Ansparen eines finanziellen Polsters mit Aktien und anderen Wertpapieren. Die Summen, die so regelmäßig gespart werden können, sind in der Höhe begrenzt, die erzielten Erträge werden entweder reduziert besteuert oder sind von der Steuer freigestellt.

„Aktien bieten langfristig attraktive Erträge. Mit einem Sparplan können alle – auch mit kleinen Beträgen – in Aktien sparen und so an den attraktiven Erträgen teilhaben. Unsere Berechnungen zeigen deutlich, dass die von der Koalition geplante Erhöhung des Sparerpauschbetrags allein noch zu wenig ist. Eine Kombination aus steuerfreien Kursgewinnen nach einer Haltedauer von einem Jahr mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro oder auch ein entsprechend steuerbegünstigtes Anlagesparkonto brächte deutlich mehr für die Bevölkerung“, betont Bortenlänger.

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