Arbeitgeber lehnen Schlichterspruch für Baumindestlohn ab
Die Verhandlungen über einen neuen tariflichen Mindestlohn für das Baugewerbe sind vorerst gescheitert. Damit fielen die Entgelte für einfache Arbeiten bei neuen Verträgen auf den niedrigeren, gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro zurück, teilte die Gewerkschaft IG Bau auf Nachfrage mit. Die Beschäftigten mit Altverträgen bekämen noch den alten Branchenmindestlohn in Höhe von 12,85 Euro. Sofern keine Vergabe-Mindestlöhne festgelegt sind, ist dies die aktuelle Situation, mit der Bieter kalkulieren müssen.
Die Gewerkschaft bestätigte Mitte Mai, dass es noch keine neuen Verhandlungen mit den Arbeitgebern gebe. Diese hatten unter anderem eine „nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfacher Tätigkeiten“ bemängelt. Der Schlichter wollte den unteren Mindestlohn für einfache Arbeiten in drei Stufen um jeweils 60 Cent erhöhen und die weiteren Aufstockungen an die Inflation koppeln. Der sogenannte Mindestlohn II für Facharbeiter hätte sich nicht weiter erhöht.
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