Bundesregierung beschließt Aufteilung des CO2-Preises
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt grundsätzlich die Idee eines Stufenmodells zur Aufteilung der CO2-Kosten im Mietwohnsektor, fordert aber eine grundlegende Überarbeitung und eine sofortige Befreiung der Mieterinnen und Mieter von den CO2-Kosten. „Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung in 2023 ist es nicht vermittelbar, dass der Staat zum einen durch Steuerpauschalen und andere Subventionen einkommensarme Haushalte entlasten will, zum anderen diese von den Energiekosten besonders getroffene Gruppe durch den CO2-Preis zusätzlich zur Kasse bittet“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Einigung des Bundeskabinetts zur Aufteilung des CO2-Preises.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland ein CO2-Preis für fossile Brennstoffe im Gebäude. Die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus betragen 2022 rund 67 Euro (Gas) bzw. 98 Euro (Heizöl) jährlich und steigen bis 2025 auf 125 Euro (Gas) bzw. 180 Euro (Heizöl). Die CO2-Kosten werden bisher zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht, wodurch der Effekt der CO2-Bepreisung im Mietwohnbereich verpufft. Der Vermieter erhält keinerlei Anreiz für den Austausch seiner Heizanlage, wenn die Kosten vollständig umgelegt werden können. Die Bundesregierung will dieses Dilemma mit einem Stufenmodell lösen und den Vermieter anteilig ab 1.1.2023 an den CO2-Kosten beteiligen.
Der DMB hält das vorgelegte Stufenmodell für fehleranfällig, befürchtet Folgekosten für Mieterinnen und Mieter und bewertet es insgesamt als stark verbesserungswürdig. Zudem ist die dem Gesetzesentwurf zu Grunde liegende Systematik der CO2-Stufen und deren konkrete Berechnung nur bedingt nachvollziehbar, so dass die Entlastungseffekte für den Mietwohnsektor insgesamt nicht abschließend beurteilt werden können. „Die Annahme, dass der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe Impulse zur energetischen Sanierung oder zu Investitionen auslöst, trifft nur dann zu, wenn Vermieter ausreichend dazu angereizt werden. Daher macht es auch keinen Sinn, Mieterinnen und Mieter daran zu beteiligen – ob anteilig oder vollumfänglich“, so Siebenkotten.
Vielen Mietern droht im kommenden Jahr eine Nebenkostenexplosion, denn der Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern hat sich Anfang 2022 fast verdoppelt. Die Mietbelastung ist besonders bei einkommensärmeren Haushalten dramatisch hoch. Zugleich drohen stark ansteigende Energiekosten zur „zweiten Miete“ zu werden, einige Wohnungsunternehmen gehen dabei jetzt schon von Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatskaltmieten aus. Die Situation wird sich noch weiter verschärfen, da die Kaltmieten weiter steigen, die galoppierenden Energiepreise die Kosten für Heizung und Warmwasser mehr als verdoppeln und die steigende Inflation die Ersparnisse der Mieter aufbraucht.
Die Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen eines Stufenmodells sollte der Logik folgen, dass gerade Vermieter in den energetisch schlechtesten Gebäuden durch den CO2-Preis zu Sanierungen angereizt werden. Daher muss der CO2-Preis in diesen Gebäuden möglichst hoch sein und ausschließlich vom Vermieter bezahlt werden, ansonsten stellt sich keine Lenkungswirkung ein. Der DMB bemängelt, dass dies im Stufenmodell zur Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern nicht ausreichend beachtet wird. „Vielmehr sollen sich Mieterinnen und Mieter selbst in den energetisch schlechtesten Häusern mit alten Ölheizungen, die entsprechend viel CO2 ausstoßen, mit mindestens 10 Prozent an den Mehrkosten beteiligen“, kritisiert Siebenkotten.
Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland ein CO2-Preis für fossile Brennstoffe im Gebäude. Die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus betragen 2022 rund 67 Euro (Gas) bzw. 98 Euro (Heizöl) jährlich und steigen bis 2025 auf 125 Euro (Gas) bzw. 180 Euro (Heizöl). Die CO2-Kosten werden bisher zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht, wodurch der Effekt der CO2-Bepreisung im Mietwohnbereich verpufft. Der Vermieter erhält keinerlei Anreiz für den Austausch seiner Heizanlage, wenn die Kosten vollständig umgelegt werden können. Die Bundesregierung will dieses Dilemma mit einem Stufenmodell lösen und den Vermieter anteilig ab 1.1.2023 an den CO2-Kosten beteiligen.
Der DMB hält das vorgelegte Stufenmodell für fehleranfällig, befürchtet Folgekosten für Mieterinnen und Mieter und bewertet es insgesamt als stark verbesserungswürdig. Zudem ist die dem Gesetzesentwurf zu Grunde liegende Systematik der CO2-Stufen und deren konkrete Berechnung nur bedingt nachvollziehbar, so dass die Entlastungseffekte für den Mietwohnsektor insgesamt nicht abschließend beurteilt werden können. „Die Annahme, dass der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe Impulse zur energetischen Sanierung oder zu Investitionen auslöst, trifft nur dann zu, wenn Vermieter ausreichend dazu angereizt werden. Daher macht es auch keinen Sinn, Mieterinnen und Mieter daran zu beteiligen – ob anteilig oder vollumfänglich“, so Siebenkotten.
Vielen Mietern droht im kommenden Jahr eine Nebenkostenexplosion, denn der Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern hat sich Anfang 2022 fast verdoppelt. Die Mietbelastung ist besonders bei einkommensärmeren Haushalten dramatisch hoch. Zugleich drohen stark ansteigende Energiekosten zur „zweiten Miete“ zu werden, einige Wohnungsunternehmen gehen dabei jetzt schon von Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatskaltmieten aus. Die Situation wird sich noch weiter verschärfen, da die Kaltmieten weiter steigen, die galoppierenden Energiepreise die Kosten für Heizung und Warmwasser mehr als verdoppeln und die steigende Inflation die Ersparnisse der Mieter aufbraucht.
Die Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen eines Stufenmodells sollte der Logik folgen, dass gerade Vermieter in den energetisch schlechtesten Gebäuden durch den CO2-Preis zu Sanierungen angereizt werden. Daher muss der CO2-Preis in diesen Gebäuden möglichst hoch sein und ausschließlich vom Vermieter bezahlt werden, ansonsten stellt sich keine Lenkungswirkung ein. Der DMB bemängelt, dass dies im Stufenmodell zur Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern nicht ausreichend beachtet wird. „Vielmehr sollen sich Mieterinnen und Mieter selbst in den energetisch schlechtesten Häusern mit alten Ölheizungen, die entsprechend viel CO2 ausstoßen, mit mindestens 10 Prozent an den Mehrkosten beteiligen“, kritisiert Siebenkotten.
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