Energiewende braucht mehr soziale Balance durch direkte Beteiligung von Mieter:innen
Ein Beispiel, wie die soziale Ausgewogenheit erhöht werden kann, ist die Forderung nach einem höheren „Mieterstromzuschlag“, mit dem Strom aus PV-Anlagen in Mieterstrommodellen finanziell gefördert wird. Die Ökostrom-Erträge aus Solaranlagen auf Mietshäusern könnten durch eine Erhöhung stärker als bisher auch den Mieter:innen direkt nützen. Denn: Die im EEG geplanten hohen Vergütungen für eine „Volleinspeisung“ motivieren Immobilienbesitzer:innen eher dazu, den gesamten in einer PV-Dachanlage produzierten Strom ins Netz zu leiten, statt damit ihre Mieter:innen im selben Haus zu versorgen. „So löst die Bundesregierung das Versprechen einer dezentralen, gerechten und partizipativen Energiewende nicht ein – obwohl im Koalitionsvertrag konkrete Verbesserungen gerade für Mieterstrommodelle angekündigt wurden“, kritisiert Maximilian Weiß.
Ein höherer Mieterstromzuschlag hingegen würde die Diskrepanz zur Volleinspeise-Vergütung verringern und Mieterstromprojekte attraktiver machen. Mit dem Sonnenstrom vom Dach ihres Wohnhauses können direkt versorgte Mieter:innen zudem ihre Stromkosten deutlich senken – und so auch die Belastung durch aktuell sehr hohe Energiepreise abfedern.
„Mit den richtigen Rahmenbedingungen hat Mieterstrom das Potenzial, hunderttausende Menschen auch ohne Wohneigentum und große finanzielle Investitionskraft an der Energiewende zu beteiligen“, so Weiß. Zudem kann Mieterstrom dazu beitragen, die Energiewende mit Tempo in urbane Räume zu tragen und durch den massiven Ausbau von Solar-Dachanlagen Deutschlands Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern weiter zu reduzieren.
Im Brief, den Green Planet Energy heute an die für Energie, Klima- und Verbraucherschutz zuständigen Abgeordneten sowie die Fachreferent:innen der Fraktionen geschickt hat, finden sich noch zahlreiche weitere Forderungen, die zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Günther erstellt wurden: So sollten geförderte Mieterstromprojekte mit mehreren, baulich voneinander getrennten Gebäuden rechtlich klarer definiert werden. Zudem müssten Sonderregelungen für Mieterstromverträge abgeschafft und damit bürokratische Hürden für entsprechende Projekte beseitigt werden.
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