Medien

„Herzstück unserer Entscheidungen“: KJM-Kriterien auf neuer Webseite abrufbar

Wann ist ein Angebot entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Jugendgefährdung vorliegt? Grundlage für diese Fragen sind die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) entwickelten „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“. Diese werden auf der neuen Webseite www.kjm-kriterien.de übersichtlich und transparent aufgeführt, um die Prüfprozesse der Landesmedienanstalten und der KJM nachvollziehbar zu machen.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Die Kriterien sind Herzstück unserer Entscheidungen. Sie prägen die Spruchpraxis im Kinder- und Jugendmedienschutz und reflektieren gesellschaftliche Werte. Auch für unsere Partner*innen im Kinder- und Jugendmedienschutz, beispielsweise die Selbstkontrollen, sind die Kriterien eine wichtige Entscheidungsgrundlage und Maßstab zur Einordnung von problematischen Inhalten. Mit den überarbeiteten Kriterien und den neuen Funktionalitäten mit Blick auf die Handhabbarkeit machen wir unsere Arbeit transparent und leisten eine Hilfestellung für alle, die Kindern und Jugendlichen ein gutes mediales Aufwachsen ermöglichen wollen.“

Schwerpunkt der Arbeit der KJM ist, problematische Rundfunk- und Internetangebote hinsichtlich der Wirkungsrisiken auf Kinder und Jugendliche zu bewerten. Die KJM-Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und im Internet unterstützen bei dieser Arbeit. Wirkungsbereiche wie Gewalt oder Sexualität werden auf der neuen Webseite genauso aufgeführt wie „unzulässige Inhalte“, also die Inhalte, deren Verbreitung untersagt ist. Ergänzend finden sich Informationen zu Meinungs- oder Medien- und Informationsfreiheit, die mit dem Kinder- und Jugendmedienschutz im Einzelfall abzuwägen sind.

Die KJM lädt alle interessierten Akteur*innen dazu ein, das neue Angebot zu nutzen – seien es die Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen, Kinder- und Jugendschutz-Expert*innen oder externe Akteur*innen wie Journalist*innen und Beschwerdeführer*innen. Die KJM freut sich auch über Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Hier geht es zur neuen Webseite.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 (385) 55881-12
Telefax: +49 (385) 55881-30
http://www.medienanstalt-mv.de

Ansprechpartner:
Florian Steffen
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Technik
Telefon: +49 (385) 55881-18
Fax: +49 (385) 55881-30
E-Mail: f.steffen@medienanstalt-mv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel