Jobcenter Leipzig ab 06/2022 zuständig für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
- Rechtskreiswechsel ab 01. Juni 2022 in das SGB II
- Bundesratsbeschluss am 20. Mai 2022 gefasst
- Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung aus einer Hand
- Erfassung aller Geflüchteten durch das Jobcenter Leipzig läuft mit Hochdruck
- Antragstellungen nach dem SGB II bitte so schnell wie möglich abschließen
- assistierte Antragsannahmen im Jobcenter Leipzig möglich
- Konto, Krankenkasse und Kinderbetreuung wichtig
Seit Bekanntwerden der Entscheidung zum Rechtskreiswechsel geflüchteter Menschen aus der Ukraine in die Regelungen des SGB II und damit in den Zuständigkeitsbereich des jeweils örtlich zuständigen Jobcenters, arbeitet das Jobcenter Leipzig unter Bildung gezielter Arbeitskreise und Einbindung aller Netzwerkpartner im Stadtgebiet an dem geplanten Übergang in das System des SGB II. Ziel ist es, diesen Übergang für die geflüchteten Menschen so unkompliziert und fließend wie nur möglich zu gestalten. Hierfür sind zeitnahe Antragstellungen nötig, um die Datensätze entsprechend vorbereiten zu können. Die Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II kann sowohl persönlich, als auch postalisch oder online erfolgen. Wichtig ist hierbei das Ausfüllen der Antragsunterlagen in lateinischer Schrift mit aktueller Anschrift.
Präsenz im Ankommenszentrum
Seit dem 02. Mai 2022 ist das Jobcenter Leipzig mit Infomaterialien in vier Sprachen (UKR, RUS, DE und EN) an einem eigenen ServicePoint im Ankommenszentrum (aktuell noch Telemannstr. 9) vertreten. Die geflüchteten Menschen können sich hier über spezielle, ebenfalls mehrsprachige Erfassungsbögen mit ihrer aktuellen Adresse und allen zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen beim Jobcenter Leipzig anmelden und erhalten daraufhin innerhalb weniger Tage postalisch die entsprechenden Antragsunterlagen mit erklärendem Begleitschreiben.
Assistierte Antragsannahme im Ankommenszentrum und BIZ 3
Seit dem 09. Mai 2022 hat das Jobcenter Leipzig im Ankommenszentrum zusätzlich sieben Schalter zur assistierten Antragsannahme eröffnet. Die assistierte Antragsannahme wird darüber hinaus an weiteren Serviceplätzen im Berufsinformationszentrum BIZ 3 (Georg-Schumann-Str.150) angeboten. Eine Terminbuchung für die assistierenden Serviceschalter im Ankommenszentrum und BIZ 3 kann über das Postfach jobcenter-leipzig.application-service@jobcenter-ge.de oder über die Servicenummern 0341 913 10705 bzw. 0341 913 10540 erfolgen. Sprachmittler sind vor Ort, sprachkundige Begleitpersonen jedoch jederzeit erwünscht und hilfreich.
Kommunikationswege nutzen
Zur Rücksendung postalisch zugesandter oder persönlich ausgehändigter Antragsunterlagen oder für Anfragen zum Antrag selbst wurde das Postfach jobcenter-leipzig.team548@jobcenter-ge.de eingerichtet.
Alternativ sind Anträge auf Leistungen nach dem SGB II natürlich auch digital über die Online-Plattform www.jobcenter.digital möglich. Die digitale Antragstellung spart insoweit Fahrtkosten und Wartezeiten und ist unabhängig von den bestehenden Öffnungszeiten möglich.
Für die geflüchteten Antragstellenden ist es wichtig, darauf zu achten, dass jegliche Adressänderungen oder ein Wegzug aus dem Stadtgebiet Leipzig unverzüglich mitgeteilt werden. Auch sollte stets dafür Sorge getragen werden, dass der eigene Name gut leserlich am Briefkasten der Unterkunft, der Gastfamilie oder der eigenen neuen Wohnung angebracht ist, so dass es nicht zu Postrückläufen und damit Verzögerungen in der Bearbeitung kommt.
Das Jobcenter Leipzig hat zudem auf der eigenen Internetseite www.jobcenter-leipzig.de unter https://jobcenter-leipzig.de/aktuelles/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/ eine themenbezogene Landingpage eingerichtet. Sukzessiv werden hier alle wichtigen Informationen hochgeladen und eingestellt. So sind auch übersetzte Ausfüllhinweise für die Antragsunterlagen und Kurzinformationen sowie unsere „Einfach erklärt“-Broschüre in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch zu finden. Für die Terminbuchung zur assistierten Antragsannahme ist ein spezielles Postfach entsprechend verknüpft.
Eigeninitiative notwendig
Neben dem im Bedarfsfall notwendig werdenden Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ab 06/2022 ist es ratsam, ein Konto in Deutschland zu eröffnen. Dies erleichtert die bargeldlose Leistungsgewährung erheblich. Zudem besteht das freie Wahlrecht einer Krankenkasse. Eine Krankenkasse sollte zeitnah gewählt und dem Jobcenter Leipzig mitgeteilt werden. Darüber hinaus sollte für die Kinderbetreuung bei der Suche nach Kita- und Schulplätzen der Kontakt zum Jugendamt der Stadt Leipzig gesucht werden.
Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter Leipzig:
persönlich:
ohne Termin: Empfang in der Georg-Schumann-Str. 150, 04159 Leipzig
mit Termin: in der jeweiligen Liegenschaft bzw. im Ankommenszentrum oder BIZ 3
Telefon:
0341 – 913 10705 sowie
0341 – 913 10540
Email:
jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de
jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de (verschlüsselt als DE-Mail)
Postanschrift:
Jobcenter Leipzig
Postfach 100831
04008 Leipzig
Hausbriefkästen an allen Liegenschaften
Internet:
www.jobcenter-leipzig.de
https://jobcenter-leipzig.de/aktuelles/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/
Jobcenter Leipzig
Postfach 100831
04008 Leipzig
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