Migros ermöglicht flexible Elternzeit
Die Migros nimmt die Anliegen ihrer Mitarbeitenden auch weiterhin ernst. Im Fokus der Weiterentwicklung des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) steht die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Neu kommen, neben weiterhin vorbildlichen Arbeitsbedingungen, folgende Angebote hinzu:
- Von den 18 Wochen Mutterschaftsurlaub können die letzten 4 Wochen auch vom Partner oder der Partnerin bezogen werden.
- Der Vaterschaftsurlaub wird von 3 auf 4 Wochen erhöht.
- Der Mutterschaftsurlaub/Vaterschaftsurlaub kann durch unbezahlten Urlaub verlängert werden.
- Mitarbeitende haben die Möglichkeit, pro Jahr 10 zusätzliche Ferientage zu erwerben. Ausserdem können sie alle 5 Jahre ein bis zu dreimonatiges, unbezahltes Sabbatical beziehen.
- Familien mit einem tiefen Bruttohaushaltseinkommen erhalten überobligatorische Kinderzulagen.
Migros ermöglicht Vaterschaftsurlaub von Nicht-Angestellten
Neu können die verbleibenden 4 Wochen des 18-wöchigen Mutterschaftsurlaubs auf den Partner oder die Partnerin übertragen werden – auch wenn diese Person nicht bei einem Migros-Unternehmen angestellt ist.
Arbeits- und Ferienmodelle bei der Migros
Die Vereinbarung von Berufs- und Privatleben wird durch die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle sowie mit unterschiedlichen Optionen für Ferien unterstützt. Die Arbeitszeit in der detailhandelsnahen Gastro wird auf 41 Stunden pro Woche reduziert.
Vorzugskonditionen für Mitarbeitende
Die gruppenweiten Konditionen für Mitarbeitende umfassen neben den bekannten Vergünstigungen in den Bereichen Weiterbildung, Fitness, Freizeit, Bank/Versicherung, Mobilität und Kommunikation neu auch eine Erhöhung der Cumulus-Rabattierung.
«Wir sind überzeugt, unseren Mitarbeitenden attraktive Anstellungsbedingungen mit dem neuen L-GAV zu bieten», sagt Sarah Kreienbühl, Mitglied der Generaldirektion. Der L-GAV tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Migros-Genossenschafts-Bund
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