Senatsbericht zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Zwar wurden gegenüber 2020 drei Vorkäufe weniger abgeschlossen, doch liegt die Ursache im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, durch das ab Ende November im Wesentlichen keine Vorkäufe mehr zulässig waren. Sechs Vorkaufsfälle mussten in 2021 rückabgewickelt werden.
Durch Vorkauf konnten in 2021 332 Wohnungen, durch Abwendungsvereinbarungen 2.018 Wohnungen in den 72 Milieuschutzgebieten zusätzlich gesichert werden, und dies trotz deutlich gesunkener Eigenkapitalzuführungen an kommunale Wohnungsunternehmen in 2021. Die Anzahl der Vorkaufsfälle sank von 16 auf 13.
Seit 2015 konnten durch beide Maßnahmen in den Milieuschutzgebieten die Bewohner*innen von 12.199 Wohnungen einen zusätzlichen Schutz erhalten. „Dies macht deutlich, dass für Berlin aber auch für diverse andere Städte das Vorkaufsrecht samt den damit verbundenen Abwendungsvereinbarungen eine wichtige Rolle spielt“, so Wild. Denn trotz des Satzungsziels, in Milieuschutzgebieten die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen, zahlen private Investoren beim Erwerb von Wohngebäuden Preise, die eine sozialverträgliche Bewirtschaftung mittelfristig nicht erwarten lassen.
„Der Nutzen des Vorkaufsrechts für die Kommunen ist offenkundig. Deshalb fordern wir die FDP auf, ihre Blockade in der Bundesregierung zur „Reparatur“ des Baugesetzbuches aufzugeben, um Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen wieder nutzbar zu machen. Hier gibt es nichts zu prüfen“, erklärte Wild. Seit 2019 erhielten kommunale Wohnungsunternehmen bei 66 Vorkaufsfällen mit 4.976 Wohnungen vom Land Berlin einen Zuschuss in Höhe von 181,9 Mio. EUR. Das sind 36.555,- EUR pro Wohnung. „Für diesen Preis hätte Berlin niemals Neubauwohnraum fördern können, mal abgesehen davon, dass private Eigentümer kaum Interesse an einer Förderung mit Preis- und Belegungsbindungen haben“, so Wild.
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