Finanzen / Bilanzen

Solvenzkosmetik kaschiert die Probleme der Lebensversicherer

Jährlich das gleiche Spiel – rückt die Veröffentlichung der Solvabilitätsberichte näher, kommen im Vorfeld betont positive Signale von der Versicherungswirtschaft zur Solvenzlage. So schätzt der GDV die Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer zum Jahresende auf durchschnittlich rund 450 Prozent. Möglich wird dies durch Übergangsmaßnahmen, die die Versicherungsgesellschaften noch bis 2031 nutzen können, um eine ausreichende Solvenzquote auszuweisen. Laut Fachmagazin Versicherungsbote würden solche Übergangshilfen die Solvenzquoten um bis zu 800 Prozent heben.

„Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass das, was sich die Unternehmen an Solvenz schönrechnen, so stark von der tatsächlichen Lage ablenkt, wie noch nie“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Und die ist vermutlich weiterhin dramatisch.“

Bereits die von BdV und Zielke Research 2017 erstmals untersuchten Solvenzberichte der deutschen Lebensversicherer zeigten, dass sich die Solvenzquoten stark darin unterscheiden, ob sogenannte Übergangsmaßnahmen angesetzt werden oder nur die reine Solvenz betrachtet wird. Im letzten Jahr waren bereits 23 der 80 untersuchten Lebensversicherungsunternehmen in ernsten Schwierigkeiten, das heißt, sie haben eine zu geringe reine Solvenz oder eine negative Gewinnerwartung. Je stärker die Unternehmen mit Sonderregeln arbeiten, um die Solvenzquoten aufzuhübschen, umso wichtiger ist es, dass die Solvenzberichte transparent und nachvollziehbar sind. „Wir werden auch dieses Jahr zusammen mit Zielke Research die Solvenzberichte und -quoten auf Herz und Nieren prüfen und Fehlentwicklungen aufzeigen.“

Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die Solvenzlage der Unternehmen immer stärker im Fokus der Öffentlichkeit steht. Doch Kleinlein warnt: „Ich befürchte, dass mit dieser Solvenzkosmetik die wahren Probleme kaschiert werden – wie zum Beispiel, dass Kundengelder auch weiterhin über Umwege als Solvenzmittel missbraucht werden – zulasten der Überschussbeteiligung.“ Dies zu erkennen ist anhand der Solvenzberichte nicht möglich und bedarf zusätzlicher aktuarieller Analysen, die der BdV vornehmen wird.

Erstmals wurde im letzten Jahr von BdV und dem europäischen Dachverband BETTER FINANCE auch die Stabilität von Lebensversicherern in EU-Nachbarländern geprüft. „Ich bin neugierig, wie sich dieses Jahr die deutschen Lebensversicherer im Vergleich zur europäischen Konkurrenz darstellen. Das werden wir zusammen mit BETTER FINANCE unter die Lupe nehmen“, verspricht Kleinlein.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bianca Boss
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel