Sonderprogramm Ukraine-Hilfe
Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben der Bund und das Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro wieder auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Wie bei Corona hilft die Bürgschaftsbank zusammen mit ihren Finanzierungspartnern von Banken und Sparkassen schnell und unbürokratisch. Die Voraussetzungen zur Nutzung des Krisenprogramms: Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen und durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein. Konkret heißt das: Das erweiterte Angebot richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer/innen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition der EU) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe, die von Russlandsanktionen und dem Ukrainekonflikt betroffen sind und gemäß EU-Definition zum 31.12.2021 nicht in Schwierigkeiten waren.
- Umsatzrückgang durch einen weggebrochenen Absatzmarkt (Russland, Ukraine, Belarus), gemessen durch den Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre in den Märkten RUS/BLR/UKR am Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (Umsatzanteil von 10 %) oder
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland oder
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte (unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammend) oder
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus oder
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten
Bürgschaftsbank-Vorstand Guy Selbherr erklärt: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Unternehmen im Land in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Im Fokus steht dabei, möglichst vielen Betrieben zu helfen, denn durch die Corona-Krise und jetzt noch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges stehen sie vor extrem großen Herausforderungen.“ Dieses Sonderprogramm läuft zunächst befristet bis 31.12.2022.
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