Gesundheit & Medizin

„Unsere Minimalforderung wurde erfüllt“

Der BDI hat mehrfach staatliche Corona-Boni für Medizinische Fachangestellte gefordert. Die Ausweitung der Anspruchsberechtigten für steuerfreie Boni, welche die Ampelkoalition mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz heute beschlossen hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung und erfüllt die Minimalforderung der BDI-Delegierten.

„Wir hatten uns natürlich mehr erhofft. Ein staatlicher Corona-Bonus für unsere Medizinischen Fachangestellten in den Praxen wäre ein starkes Zeichen der Politik gewesen, um den großartigen Einsatz der MFA in den letzten zwei Jahren zu würdigen“, bekräftigt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

Zuletzt hatten die BDI-Delegierten sich mit einem Leitantrag Ende April in Wiesbaden für eine entschiedene politische Intervention zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der ambulanten Versorgung ausgesprochen. In diesem Rahmen wurde auch noch einmal die Forderung nach dem Corona-Bonus bekräftigt: „Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist allgegenwärtig. Zunehmend sind davon auch unsere Haus- und Facharztpraxen betroffen. Wir brauchen dringend eine deutliche Aufwertung des Berufsbildes der Medizinischen Fachangestellten“, erklärt die BDI-Präsidentin.

Aus Sicht des Verbandes gehört dazu neben einer vollständigen und zeitnahen Gegenfinanzierung der Lohnentwicklung für MFA und der Reduktion von Bürokratie in den Praxen auch eine bundesweite Imagekampagne. „Die Politik ist gefordert, den ambulanten Versorgungsbereich nicht aus den Augen zu verlieren. Wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir die stationären und ambulanten Assistenzberufe gegeneinander ausspielen. Denn die Belastung ist auch in den Praxen enorm“, so Neumann-Grutzeck.

Vor diesem Hintergrund ist der zusätzliche Steuerfreibetrag für das, was die Niedergelassenen ihren Angestellten zukommen lassen, ein Schritt in die richtige Richtung. „Wir begrüßen, dass die Koalition zumindest die Ausweitung der Anspruchsberechtigten noch kurzfristig umgesetzt hat. Unsere Minimalforderung wurde damit erfüllt. Es bleibt aber nur die zweitbeste Lösung“, so das Fazit der BDI-Präsidentin.

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