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Wallbox-Förderung: Jurist rät zu Klagen gegen unberechtigte Ablehnungen

Die ausgelaufene Förderung des Bundesregierung zum Bau privater Wallboxen sorgt weiterhin für Ärger: Nach dem Auslaufen der Förderung Ende 2021 häuften sich aktuell die Absagen von Anträgen durch die Förderbank KfW, nachdem die Anlagen gebaut sind und die Förderung nun fließen soll. Die KfW lehnte zuletzt Anträge aus nichtigsten Gründen ab, Nachbesserungen im laufenden Antragsverfahren waren nicht möglich, sondern mussten durch einen neuen Antrag geheilt werden. Doch auch das blieb in vielen Fällen erfolglos, wie die Zeitschrift AUTO Straßenverkehr in ihrer neuen Ausgabe dokumentiert. Die Fallbeispiele mehrerer Leser legen den Verdacht nahe, dass auf diese Weise die Zahl der Förderungen offenbar gesenkt werden soll.

Der bekannte Verkehrsrechtsexperte Michael Schulte von der Kanzlei Altrogge+ rät dazu, sich von der Ablehnung der KfW nicht entmutigen zu lassen. Seiner Meinung nach besteht ein Anspruch auf Förderung, wenn sämtliche erforderlichen Angaben gemacht und Anlagen beigefügt worden sind. „Wir halten einen solchen (Anspruch) allerdings für gegeben“, Schulte gegenüber AUTO Straßenverkehr. „Für den Fall, dass unberechtigterweise ein Antrag abgelehnt wird, müsste der Klageweg beschritten werden.“

Zudem sei die KfW verpflichtet, den Grund für eine Ablehnung zu nennen. „Dies ergibt sich auch aus den Hinweisen der KfW“, so Rechtanwalt Schulte. „Dort heißt es etwa: ,Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie unter ‚Meine Zuschussanträge‘ die begründete Ablehnung‘.“ Das biete die Möglichkeit, sich gegen eine unberechtigte Ablehnung juristisch zu wehren. Dabei bedauert Schulte, dass es nach den AGB der KfW kein Schlichtungsverfahren gibt, dass juristische Streitfälle vermeiden könnte.

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