Gesundheit & Medizin

Warnstreik am UKM am 02. und 03. Mai / Umfassende Streikmaßnahmen ab 04. Mai

Die Gewerkschaft Verdi hat für den 02. und 03. Mai 2022 Warnstreiks sowie weitreichende Streikmaßnahmen für den 04. bis 07. Mai 2022 angekündigt. Zum Schutz der Patientensicherheit hat das UKM (Universitätsklinikum Münster) eine Notdienstvereinbarung ausgehandelt. Abseits der Notfallversorgung wird es in den kommenden Tagen zu erheblichen Einschränkungen in den Ambulanzen und bei stationären Aufnahmen kommen, Termine müssen abgesagt beziehungsweise verschoben werden.

Betroffene Patientinnen und Patienten werden von den Kliniken und Ambulanzen so schnell wie möglich informiert. Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie und den bereits bestehenden Personalausfällen stellt dieser Streik das UKM vor erhebliche Herausforderungen. Daher wird ein Krisenstab eingerichtet, der die Lage tagesaktuell bewertet und die Versorgung in den einzelnen Bereichen steuert.

Die aktuellen Streikmaßnahmen betreffen nicht nur das UKM. Die anderen Universitätsklinika in NRW befinden sich in einer ähnlichen Situation. Alle sechs Standorte sind momentan als Arbeitgeber keine Verhandlungspartner für einen möglichen Entlastungstarifvertrag. Zuständig ist der Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL-NRW).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Universitätsklinikum Münster
Domagkstraße 5
48149 Münster
Telefon: +49 (251) 83-55555
Telefax: +49 (251) 8356960
http://www.ukm.de

Ansprechpartner:
Marion Zahr
Telefon: +49 (251) 83-57447
Fax: +49 (251) 83-57873
E-Mail: unternehmenskommunikation@ukmuenster.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel