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Wer handelt für Sie, wenn Sie es gerade nicht können?

Es geht nicht darum, den Teufel an die Wand zu malen: Im Sinne eines vorausschauenden Risikomanagements geht es vielmehr darum, die Handlungsfähigkeit eines Inhabers oder eines Gesellschafters auch dann sicherzustellen, wenn die Person gerade selbst nicht handlungsfähig ist. Krankheiten und Unfälle sind nur zwei Beispiele dafür. Die Rollen, die ein Unternehmer als Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter innehat, müssen auch in dieser Situation ausgefüllt werden – doch durch wen und auf welcher Grundlage? Hier hilft die Unternehmervollmacht.

Struktur bringt Licht in die teilweise komplexen Zusammenhänge

Die Tragweite eines Ausfalls eines Unternehmers ist sehr unterschiedlich und hängt von der Rechtsform sowie vom Organisationsgrad des Unternehmens ab. Deshalb ist es sinnvoll, die individuelle Situation systematisch zu klären. Ein Inhaber agiert als Person, wer ihn vertreten kann, kann auch seine Inhaberstellung vertreten. Hat also ein Inhaber eine Vollmacht erteilt und klare Weisungen und Handlungsleitlinien erstellt, führt ein Ausfall des Inhabers nicht automatisch zu einer Handlungsunfähigkeit. Eine Vollmacht ist erforderlich, da Vertretungen nur im gesetzlichen Rahmen möglich sind –  das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner! Ein Geschäftsführer hingegen ist gesetzlicher Vertreter seiner GmbH. Fällt dieser aus, wird die Gesellschaft durch andere handelsrechtliche Vertretungsbevollmächtige vertreten. Und wenn es diese nicht gibt oder deren Vertretungsmöglichkeit beschränkt ist, braucht es ggf. einen neuen Geschäftsführer. Dieser wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Somit ist auch die Handlungsfähigkeit der Gesellschafterversammlung ein wichtiger Aspekt, der in Abhängigkeit der Gesellschafterstruktur zu betrachten ist. Aber wenn die Handlungsfähigkeit der Gesellschafterversammlung gegeben ist, kann es für einen Gesellschafter wichtig sein, dass er trotz Abwesenheit mit Stimmrecht vertreten werden kann, schon allein, um seine Interessen zu wahren. Somit erfordert die Erteilung einer Unternehmervollmacht auch oder vor allem eine Einbettung in alle anderen Regelungen einer Gesellschaft. Damit hat man bereits sehr viel erreicht. Nun braucht es nur noch den richtigen Bevollmächtigten.

Über die THE MAK´ED TEAM GmbH & Co. KG

THE MAK’ED TEAM ist eine Unternehmensberatung für den Mittelstand. Wir entwickeln und implementieren pragmatische und wirkungsvolle Lösungen für Herausforderungen in der Entwicklung und in der Steuerung mittelständischer Unternehmen. Unser Fokus ist interdisziplinär und richtet sich auf vier Kernbereiche:

Corporate & Business Development, Finance & Controlling, Human Resources & Corporate Learning, und Sales & Marketing.

Hierbei verbinden wir Management & Development & Learning zu einem integrierten Ansatz. Wir sind vertraut mit nahezu allen Anforderungen, Situationen und Anlässen, die in einem Unternehmerleben und in einem Unternehmensleben auftreten.

THE MAK’ED TEAM versteht sich als MACHER, Partner und Projektmanager ihrer Kunden mit dem Ziel, die Zukunftsfähigkeit des Mittelstands zu forcieren. Mit hohem Praxiswissen und langjähriger internationaler Erfahrung arbeitet das TEAM weltweit. Der Kernpunkt ist Nachhaltigkeit, um neue Verfahren und Erkenntnisse in den Organisationen so zu verankern, dass diese wirksam bleiben.

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