Zusätzlich 13.500 Lehrkräfte und 11.400 Erzieher notwendig
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat bisher rund 5,9 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen. Rund 610.000 von ihnen sind bisher in Deutschland registriert. Dabei handelt es sich vor allem um Frauen und Kinder. So dürften sich inzwischen mindestens 3,5 Prozent der ukrainischen Minderjährigen hierzulande aufhalten. Aktuelle IW-Berechnungen zeigen, was das für das deutsche Bildungssystem bedeutet.
Ausreichend Kapazitäten schaffen
Vorausgesetzt, die aktuellen Betreuungsbedingungen werden beibehalten, sind demnach mindestens 13.500 Lehrkräfte notwendig, um für die schulpflichtigen geflüchteten Kinder Kapazitäten im deutschen Bildungssystem zu schaffen. Der größte Bedarf entsteht für die fünften bis zehnten Klassen: Hier müssten bundesweit 4.000 neue Klassen entstehen, für die rund 7.000 Lehrkräfte notwendig sind. Je länger der Krieg in der Ukraine anhält, desto mehr Personen könnten in Deutschland Schutz suchen. Daher nimmt die Studie auch in den Blick, was es bedeuten würde, wenn sich fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine hierzulande aufhalten würden. In diesem Fall würden 19.400 weitere Lehrkräfte benötigt.
Früh auf zusätzlichen Bedarf einstellen
Während der Schulbesuch für Kinder und Jugendliche verpflichtend ist, können Eltern selbst entscheiden, ob sie eine Kitabetreuung in Anspruch nehmen wollen. In der Studie wird angenommen, dass die geflüchteten Familien das Betreuungsangebot im gleichen Umfang nutzen wie Familien in Deutschland bisher. Bei einer Zuwanderung von 3,5 Prozent würden demnach zusätzlich rund 49.000 Kinder eine Kindertagesstätte besuchen. Setzt man den bisherigen Personalschlüssel an, werden somit 11.400 zusätzliche Betreuungskräfte benötigt. „Schulen, Kindertagesstätten und auch die Politik müssen sich auf diesen zusätzlichen Personalbedarf einstellen und Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderung entwickeln“, sagt Studienautor Wido Geis-Thöne. „Rentner könnten etwa vorübergehend an Schulen oder Kitas zurückkehren oder geflüchtete Erwachsene mit entsprechender Qualifikation angestellt werden.“
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