Verbraucher & Recht

Abgasskandal: Landgericht Leipzig kündigt Verurteilung von Fiat Chrysler an

Der Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) entwickelt sich an deutschen Gerichten weiter verbraucherfreundlich. Das Landgericht Leipzig kündigte am 20. Mai 2022 in der ersten mündlichen Verhandlung die Verurteilung von FCA an (Az.: 3 O 749/21). Streitgegenständlich ist das Wohnmobil Lido M46 SP von Sun Living. FCA versorgt die WoMo-Hersteller mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato. Der Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren am Landgericht Leipzig führt, rät vom Abgasskandal betroffenen Verbraucher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Derzeit führen die Inhaber der Kanzlei in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Landgericht Leipzig sieht Abgasmanipulation beim Fiat Ducato

Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche.

Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weit über 1000 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Leipzig hat am 20. Mai 2022 klar zum Ausdruck gebracht, dass Fiat Chrysler vor einer Verurteilung steht. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

  • Im Juli 2019 kaufte der Kläger das Wohnmobil der Marke Sun Living Lido M46 SP gebraucht für 33.000 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D. Mit Klage vom 26. März 2021 soll das Landgericht Leipzig feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet.
  • Der Hinweis im Verhandlungsprotokoll vom 20. Mai 2022 deutet klar auf eine Verurteilung hin: „Die Klägerin hat umfangreich und substantiiert zu dem Abschaltmechanismus vorgetragen, der nach 22 Minuten aktiv wird. Dem sind die Beklagten zumindest nicht substantiiert entgegengetreten. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des LG Ravensburg vom 31.01.2022 (Az.: 2 0 114/21) wird die Klage demnach nach vorläufiger Rechtsauffassung als begründet angesehen, soweit kein weiteres substantiiertes Bestreiten erfolgt.
  • Das Gericht weist weiter daraufhin, dass klageabweisende Entscheidungen wie das des LG Freiburg nicht überzeugend seien. „Nach vorläufiger Rechtsauffassung überspannen diese die Anforderungen an die Darlegungslast und verkennen die sekundäre Darlegungslast der Beklagten.“ Übersetzt heißt das: Fiat hatte bisher die Vorwürfe nicht hinreichend widerlegt. In der Regel bestreiten die Anwälte nur die Vorwürfe.
  • Die vorliegende Typgenehmigung für das Wohnmobil hält das Gericht für unwirksam.
  • Eine mögliche Stilllegung des Fahrzeugs ist aus Sicht des Gerichts nicht auszuschließen.

Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ist mit diesem Hinweis und dem zu erwartenden Urteil erneut ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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