Verbraucher & Recht

ALfA begrüßt die Entscheidung des US Supreme Courts zum landesweiten Recht auf Abtreibung

Zu der Entscheidung des Supreme Courts der Vereinigten Staaten, das Grundsatzurteil Roe vs Wade von 1973 als nicht verfassungskonform zu deklarieren, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Freitag mit sechs zu drei Stimmen das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt. In der Begründung heißt es, es sei „an der Zeit, die Verfassung zu beachten und die Frage der Abtreibung an die gewählten Vertreter des Volkes zurückzugeben“. Mit dem Aufheben der Grundsatzentscheidung von 1973 geht die Entscheidungshoheit darüber, wie Abtreibungen in einem Bundesstaat geregelt werden sollen, wieder in die Hände der gewählten Volksvertreter. In den Bundesstaaten, in denen bereits Gesetze verabschiedet wurden, die das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben in angemessener Weise schützen, treten mit sofortiger Wirkung diese Regelungen in Kraft.

In der Urteilsbegründung heißt es zu Recht, die Verfassung gewähre kein Recht auf Abtreibung. Auch die Folgeentscheidung im Fall Planned Parenthood vs Casey von 1992 wurde von den obersten Richtern scharf kritisiert: Die damaligen Richter hätten es versäumt, die Verfassungsgemäßheit der Entscheidung Roe vs Wade erneut zu überprüfen und diese stattdessen als unumstößlichen Präzedenzfall gewertet. Diesen Fehler – der Millionen ungeborener Kinder entmenschlichte und zur vorgeburtlichen Tötung freigab – haben nun die obersten Richter der USA korrigiert.

Sie senden damit die Botschaft in die Welt, dass die Wahrheit und die Liebe zum Leben sich durchsetzen werden. Diejenigen, die in Jubelchöre ausgebrochen sind, weil in Deutschland nun für die Tötung ungeborener Kinder Werbung betrieben werden darf, dürfte die Entscheidung einen ordentlichen Dämpfer verpasst haben: Wenn in einem Land wie den USA, in dem ein vermeintliches Recht auf Abtreibung seit Jahrzehnten Verfassungsrang hatte, in dem eine gut geölte, mächtige Abtreibungsindustrie jährlich Millionen in die gesellschaftliche Akzeptanz und Verbreitung von vorgeburtlichen Kindstötungen investiert hat, das Leben dennoch triumphiert, dann ist das auch in Deutschland möglich.

Die Lebensrechtsbewegung in den USA hat in tausenden Schwangerschaftszentren bundesweit Frauen in Not Hilfe und Unterstützung statt einer Abtreibung geboten. Sie hat unerlässlich dafür gekämpft, dass die Wahrheit sich durchsetzt: Frauen haben Besseres verdient als einen traumatisierenden, tödlichen Eingriff in ihre Körper. Es gibt kein fundamentales Recht auf die vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes, wohl aber ein fundamentales Menschenrecht auf Leben. Für die Verbreitung dieser Wahrheit werden wir uns auch in Deutschland und Europa weiterhin unermüdlich einsetzen.

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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Cornelia Kaminski
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E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
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