Arbeitskosten im 1. Quartal 2022 um 2,4 % höher als im Vorquartal
Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 1. Quartal 2022
+2,4 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
+4,5 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)
Die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde sind in Deutschland im 1. Quartal 2022 saison- und kalenderbereinigt um 2,4 % gegenüber dem 4. Quartal 2021 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Arbeitskosten im Vergleich zum 1. Quartal 2021 kalenderbereinigt um 4,5 %.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen und werden in Relation zu den geleisteten Stunden ausgewiesen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum 1. Quartal 2021 kalenderbereinigt um 4,3 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 5,3 %.
Arbeitskosten im 4. Quartal 2021 im EU-Durchschnitt um 2,6 % gestiegen
Europaweite Ergebnisse liegen aktuell für das 4. Quartal 2021 vor. Danach verteuerte sich eine Stunde Arbeit im Durchschnitt der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,6 %. Deutschland lag mit 2,5 % knapp unter der durchschnittlichen Entwicklung in der EU. In Griechenland (-2,1 %) und Portugal (-0,9 %) war der Arbeitskostenindex im betrachteten Zeitraum rückläufig. Auf der anderen Seite wiesen Litauen (+17,8 %), Bulgarien (+11,7 %), die Slowakei (+11,0 %) sowie Polen und Ungarn (+10 %) die höchsten Arbeitskosten-Wachstumsraten in der EU auf.
Methodische Hinweise:
Dem Vergleich der Arbeitskosten in den EU-Mitgliedstaaten liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind unter anderem der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen nicht enthalten. Der Arbeitskostenindex für Deutschland berücksichtigt dagegen neben dem gesamten Produzierenden Gewerbe auch alle Dienstleistungsbereiche.
Der Arbeitskostenindex misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenübergestellt. Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, können zu Anpassungen der Zeitreihe der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex führen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten und Zeitreihen zu den Arbeitskostenindizes nach Wirtschaftszweigen sind über die Tabelle 62421-0001 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.
Statistisches Bundesamt
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