Sport

Auf einen Blick: das Wichtigste zur Wechselperiode I

   Wie jedes Jahr in der Sommerpause steht auch vor der Saison 2022/23 wieder die Wechselperiode I an.

Die Wechselperiode beginnt offiziell am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2022. Das bedeutet, alle Wechselangelegenheiten von Amateur- und Vertragsspieler*innen ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2004) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2006) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2022 vorliegen bzw. online beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2022 erfolgen muss.

Abmeldung

Will ein*e Spieler*in den Verein wechseln, muss die Abmeldung bei dem bisherigen Verein als aktive*r Spieler*in nachweisbar erfolgen. Dafür gibt es zwei Wege:

Variante 1: Willigt der/die Spieler*in schriftlich ein, kann der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel online über das DFBnet Pass Online-Portal stellen. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Das muss bei Herren und Frauen bis einschließlich 30.06.2022 und in der Jugend bis einschließlich 15.07.2022 erfolgen. Bitte beachten: Das Abmeldedatum kann nicht rückwirkend geändert werden.

Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den/die Spieler*in in Form einer Abmeldepostkarte per Einschreiben abmelden. Als Empfänger-Adresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Der Poststempel gilt als Tag der Abmeldung. Damit beginnt eine 14-Tage-Frist, in der der abgebende Verein verpflichtet ist, den/die Spieler*in online abzumelden. Achtung: Zum Nachweis einer Verfristung muss die Postkarte per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe Einschreiben versendet werden.

Mit dem Tag der Abmeldung endet auch zugleich die Spielberechtigung für den bisherigen Verein. 

Freigabe

Meldet der abgebende Verein den/die Spieler*in innerhalb der 14-Tage Frist nicht online ab

oder gibt eine Erklärung über die Abmeldung ab, gilt er oder sie als freigegeben. Dies gilt für alle Arten der Abmeldung.

Im Jugendbereich erhält ein*e Spieler*in nach der fristgerechten Abmeldung (15.07.2022) und der Freigabe des abgebenden Vereins die Spielberechtigung frühestens zum 16.07.2022. Stimmt der abgebende Verein der Freigabe nicht zu, erhält der/die Spieler*in die Spielberechtigung zum 01.11.2022. Bei Abmeldung nach dem 15.07.2022 und Freigabe erhält der/die Spieler*in eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Wenn das letzte Spiel länger als 6 Monate zurückliegt, gilt sofortige Spielberechtigung.

Bei Herren und Frauen gilt: Wurde der/die Spieler*in fristgerecht abgemeldet (30.06.22) und der abgebende Verein erteilt eine Freigabe, gilt das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele (frühestens ab dem 01.07.2022). Die Spielberechtigung für Pokal- und Freundschaftsspiele beginnt mit dem Tag des Eingangs.

Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, erhält der/die Spieler*in die Spielberechtigung zum 01.11.2022. Um diese Sperre zu verhindern, kann in der Wechselperiode I die nachträgliche Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung erreicht werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) ab. Auf unserer Homepage (http://www.badfv.de/service-beratung/passwesen) steht hierfür ein digitaler Entschädigungsrechner zu Verfügung.

Überregionaler Vereinswechsel: Die Abmeldung eine*r Spieler*in muss im Seniorenbereich bis zum 30.06.2022, im Juniorenbereich bis zum 15.07.2022 durch den abgebenden Verein online oder alternativ durch den/die Spieler*in selbst per Abmeldepostkarte erfolgen. Als Empfängeradresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsadresse. Anschließend kann der aufnehmende Verein online den Vereinswechsel beantragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass zwischenzeitlich bei einigen Verbänden die Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein möglich ist. Die Liste der Verbände finden Sie auf unserer Homepage.

Die nachträgliche Freigabe muss durch einen Nachweis der Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Wechselperiode (31.08.2022) muss sie spätestens online durch den aufnehmenden Verein beantragt werden. Bei einer überregionalen nachträglichen Freigabe muss der Nachweis nach der online-Erfassung unverzüglich per Email nachgereicht werden.

Vereinswechsel Vertragsspieler*innen

Will ein*e Vertragsspieler*in den Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler*in werden, muss zum 30.06.2022 entweder der Vertrag auslaufen oder die einvernehmliche Vertrags-Auflösung der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der aufnehmende Verein benötigt trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags einen Nachweis der fristgerechten Abmeldung zum 30.06.2022. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den aufnehmenden Vereins muss zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.08.2022 durch Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der bfv-Passstelle erfolgen oder entsprechend online erfasst werden. Die Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein hängt sowohl vom Antragseingang als auch von dem Freigabevermerk des abgebenden Vereins ab.

Erhält ein*e Vertrags- oder Amateurspieler*in beim neuen Verein einen Vertrag, muss er/sie nicht abgemeldet werden. Die Abmeldeanforderung erfolgt dennoch systemseitig durch die Passstelle. Unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins gilt die Spielerlaubnis zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.2022. Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.2022 beginnen. Vertragsauflösungen und Verlängerungen können gerne wie gehabt online erfasst werden. WICHTIG bei Vertragsverlängerungen: Unbedingt vor Ablauf des ursprünglichem Vertragsendes online hochladen.  Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den/die Vertragsspieler*in die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein nachgewiesen werden.

Bitte beachten: Ab dem 13.06.22 können neue Verträge auch online hochgeladen werden. Hierfür müssen die Vereine dem bfv die Verträge nicht mehr im Original zusenden. Die Aufbewahrungspflicht im Verein beträgt 10 Jahre. Über die Abwicklung der neuen Online-Funktion werden die Vereinsvertreter*innen Ende der Woche nochmals separat informiert.

WICHTIGER HINWEIS: Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen müssen spätestens 14 Tage nach Abschluss angezeigt bzw. online hochgeladen werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden.

Erreichbarkeit der Passstelle

Ab Montag, 27.06.22 gelten für die bfv-Passstelle besondere Regelungen:

Besuchszeiten: Hierfür bieten wir den Vereinen eine individuelle Terminvereinbarung an, immer noch in Anbetracht der Coronasituation, um ein größeres Aufeinandertreffen bestmöglich vermeiden zu können. Die Terminvereinbarung kann während der Telefonzeiten oder gerne per Email an christina.richter@badfv.de oder tobias.schuettler@badfv.de erfolgen.

Telefonzeiten: Täglich von 10.00-11.30 Uhr und von 13.00-14.30 Uhr

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Badischer Fußballverband e.V.
Sepp-Herberger-Weg 2
76227 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 4090-40
http://badfv.de

Ansprechpartner:
Katharina Guthmann
Telefon: +49 (721) 40904-69
Fax: +49 (721) 40904-24
E-Mail: Katharina.Guthmann@badfv.de
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