BdV-Abmahnung gegen Lemonade erfolgreich
So sollten die Versicherungsnehmer*innen nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen müssen. Wer eine Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, bei dem endete einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Eine weitere Klausel sah vor: Gegenstände fremder Personen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, sind nicht vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Der BdV bemängelte diese Klauseln als völlig unüblich und hielt dem Versicherer vor, damit seine Kund*innen unangemessen zu benachteiligen.
Nach anfänglicher Gegenwehr seitens des Versicherers herrscht nun Klarheit: Die Privathaftpflichtversicherung bleibt bei einem Wohnsitzwechsel unberührt und auch fremde Sachen sind in der Hausratversicherung mitversichert. Lemonade hat sich verpflichtet, sich nicht auf die alten Regeln zu berufen.
„Die Privathaftpflichtversicherung endet, weil man umzieht? Solche Klauseln sind nicht so spritzig! Wir freuen uns für die Kundinnen und Kunden, dass Lemonade das nun nachgebessert und die Bedingungen glatt gezogen hat“, resümiert Stephen Rehmke.
Offen bleibt, was passiert, wenn jemand versäumt hat, seinen Umzug anzuzeigen und dann ein Schaden eintritt. Läuft es wie beim traditionellen Versicherungsgeschäft: Lemonade wird für den Schaden nicht mehr leisten, aber die vereinnahmte Prämie behalten? Der BdV hat um Erläuterung gebeten, aber keine Antwort mehr bekommen.
Mehr zum Thema auch im BdV-Blogbeitrag „Lemonade – wie prickelnd ist der Versicherungsschutz?“.
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