Bezahlte Bewertungen sind kenntlich zu machen
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach das Bewertungssystem der Verkaufsplattform Amazon "unlautere getarnte Werbung" enthält. Onlinehändler seien verpflichtet, diejenigen Bewertungen für ein Produkt, für die ein Entgelt bezahlt wurde, kenntlich zu machen. Der entgeltliche Verkauf von Rezensionen sei zwar nicht verboten, müsse aber für Kunden erkennbar sein. Das Gericht bestätigte damit die vorinstanzliche Unterlassungsverpflichtung (Az.: 6 U 232/21).
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