Entschädigungsrecht
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Vor dem Hintergrund der damit ebenfalls einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen ist nicht nur die Kenntnis der jeweiligen Tragweite, Bedeutung und Eingriffsintensität der naturschutzrechtlichen Schutzinstrumentarien im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bei deren Anwendung von hervorgehobener Bedeutung, sondern auch die Möglichkeiten und Verpflichtungen, entsprechend damit einhergehende Beschränkungen zu verhindern, abzumildern oder gar zu kompensieren.
Das Seminar wendet sich, insbesondere an Praktiker, Behördenmitarbeiter, Planer oder Rechtsanwälte, die einen Überblick in die bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Vorschriften auftretende Entschädigungsproblematik erhalten wollen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/R230621.pdf
Programm
09.30 Uhr 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
· Art 14 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
· Gesetzliche Grundlagen für Enteignung und Entschädigung, Junktimklausel
· Die Inhaltsbestimmung des Eigentums
· Der Verhältnismäßigkeitsausgleich
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr 2. Verhältnismäßigkeitsausgleich und dessen Ausgestaltung im Naturschutzrecht
· Verhältnis von Entschädigung und Befreiung
· Ausgestaltung durch den Gesetzgeber
· Bundesnaturschutzgesetz
· Landesnaturschutzgesetze
· Schutzgebiete etc.
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr 3. Enteignungsrecht und Naturschutzrecht
· Insbesondere Bundesnaturschutzgesetz
· Fachplanungsrecht: Enteignung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
· Entschädigung (Grundzüge)
Grundzüge des Verfahrens
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr 4. Aktuelle Rechtsprechung und Abschlussdiskussion
· Vorstellung aktueller Rechtsprechung zu den besprochenen Themen
· Abschließende Diskussion mit den Teilnehmern
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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