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Femizide müssen als das bestraft werden, was sie sind: Mord – nicht Totschlag

Im August 2021 erwürgte ein Mann seine Ex-Partnerin Birke K. in ihrer Wohnung. Nach der Tat positionierte er leere Flaschen neben ihrem Bett und versuchte ihren Tod als Suizid zu inszenieren. Anschließend versendete er eine SMS von ihrem Handy an ihren 17-jährigen Sohn, in der vermeintlich sie erklärt, dass sie zu viel Alkohol getrunken habe und es ihr nicht gut gehe. Die Richterschaft am Landgericht Göttingen sah den Straftatbestand Mord als erwiesen, beschrieb die Tat als „abscheulich und heimtückisch“, und verurteile den Angeklagten zu lebenslanger Haft.

„Das Urteil des Landgerichtes Göttingen ist ein wichtiger Schritt, um Gewalt gegen Frauen systematisch zu bekämpfen und Täter härter zu bestrafen“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES e.V. „Wir hoffen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof rechtskräftig gesprochen wird und ein starkes Signal sendet. Doch damit ist es nicht getan: Deutschland braucht eine nationale Gesamtstrategie, um die Istanbul Konvention wirksam umzusetzen und Frauen und Mädchen effektiv vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, damit es gar nicht erst zu Femiziden kommt.“

Artikel 46 der Istanbul-Konvention sieht Strafverschärfungsgründe vor und fordert eine Berücksichtigung der Schwere der Tat, wenn Straftaten gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin begangen wurden.

„Motive von Femiziden sind patriarchale Kontrolle, Dominanz und Besitzansprüche. Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses begangen werden, müssen als Femizide anerkannt und angemessen bestraft werden. Es fehlt an einem starken politischen Willen, an flächendeckender und schneller Unterstützung für betroffene Frauen und an effektiven Präventions- und Bildungsmaßnahmen“, sagte Christa Stolle weiter.

Was ist die Istanbul-Konvention?
Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" ist ein völkerrechtlicher Vertrag und gilt seit 2018 in Deutschland. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten, verbindliche Rechtnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt und Schutz für Betroffene von geschlechtsbezogener Gewalt jeglicher Art zu schaffen.

TERRE DES FEMMES fordert die sofortige, effektive Umsetzung aller Maßnahmen, z.B. die Bereitstellung von weiteren 15.000 fehlenden Frauenhausplätzen. Hier finden Sie unsere Forderungen zum Thema Häusliche Gewalt. Unsere Einschätzung zum Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention finden Sie hier.

 

Über TERRE DES FEMMES e. V. – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen, Kampagnen und Lobbyarbeit sensibilisiert TERRE DES FEMMES die Öffentlichkeit und Politik für geschlechtsbedingte Gewalt und Diskriminierung.

TERRE DES FEMMES unterstützt Mädchen und Frauen durch spezifische Aufklärungsprogramme in Schulen und ihren Communities. Mit anderen Frauenrechtsorganisationen ist TERRE DES FEMMES international vernetzt, fördert Projekte, Organisationen und Initiativen von Frauen für Frauen im Ausland. Die Arbeit des Vereins konzentriert sich auf die Themenschwerpunkte weibliche Genitalverstümmelung, Häusliche und Sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel und Prostitution, Gleichberechtigung und Integration, sowie Internationale Zusammenarbeit.

TERRE DES FEMMES wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse.

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