Fragen rund um das Thema „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“
So ist seit Dezember 2021 die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Diese beinhaltet neben veränderten Vorgaben für die Messung (Fernablesbarkeit, Interoperabilität und SMGW-Anbindung) auch eine Fülle neuer Mitteilungs- und Informationspflichten.
Bereits im Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in Kraft getreten. Außerdem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) novelliert. Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung sowie erhebliche verbraucherschutzrechtliche Änderungen.
Die Auswirkungen der Novelle der oben genannten drei Verordnungen werden am 24. Juni im Rahmen des Online-Seminars „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ ausführlich behandelt und gegeneinander abgegrenzt.
Nach 6 Veranstaltungen mit mehr als 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet dieses Online-Seminar am 24. Juni 2022 vorerst zum letzten Mal statt. Nutzen Sie die Möglichkeit, dieses mit 9,4 von 10 Punkten herausragend bewertetes Online-Seminar zu besuchen.
Abgerundet wird das halbtägige Online-Seminar (9-13 Uhr) durch die Darlegung der neuen Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz unter https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/24-06-2022-abrechnung-von-strom-und-waermelieferungen/.
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