Finanzen / Bilanzen

Hochzeit und Steuern

Hochzeit und Steuern Paare bevorzugen die sommerliche Zeit, um sich das Jawort zu geben. Damit sagen sie aber nicht nur emotional Ja zueinander. Ihr Bekenntnis macht sie auch zur Wirtschaftsgemeinschaft, die durch einen Steuerklassenwechsel in der Regel spürbar weniger Steuern zahlt als Unverheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner.

Meist wird beim zuständigen Finanzamt ein Wechsel in die Steuerklassenkombination III und V beantragt. Klasse III bietet sich für das höhere Einkommen an. Es werden dann hier nicht nur die Freibeträge von beiden Partnern abgezogen, es greift auch die Steuervergünstigung durch das Ehegattensplitting. Ehe- und Lebenspartnern in Klasse V bleibt so augenscheinlich recht wenig vom Brutto. Das mag sich nicht gerecht anfühlen. Sieht man jedoch beide Einkommen als ein Ganzes, partizipieren beide gleichermaßen.

  • Bei Paaren, die hier ein Konfliktpotenzial sehen, vor allem aber bei Gleichverdienenden, empfiehlt sich die Kombination IV/ IV, welche beide Partner mit demselben Lohnsteuersatz belastet.
  • Oder die Kombi IV/IV mit Faktor, bei der eine Mitteilung der erwarteten Bruttogehälter zum Jahresbeginn Erstattungen oder Nachzahlungen quasi ausschließt.

Bei den Klassen III/V sowie bei IV/IV mit Faktor ist eine Einkommensteuererklärung verpflichtend.

Grundsätzlich gilt, dass alle Verheirateten oder Verpartnerten mit Abgabe der Steuererklärung gleichgestellt werden, ganz egal für welche Kombination man sich entschieden hat. Dennoch ist die richtige Wahl wichtig, wirkt sie sich doch auf Leistungen wie etwa Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld aus.

Ob sich ein Wechsel lohnt, lässt sich online herausfinden, etwa mit dem Merkblatt zur Steuerklassenwahl für 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind. Die Steuerklasse können die Partner jederzeit ändern, nicht nur bei Eheschließung.

 

Über die RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG

RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte unter einem Dach.

Ihren Mandanten bietet RTS persönliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, persönlich und greifbar.

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG gehört mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktführenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.

RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langjähriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT kümmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und fördert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&A-Experten, Finanz- und Fördermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.

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