Mit Tarifvertrag haben Beschäftigte auch im Urlaub mehr Geld in der Tasche
Zu den heute veröffentlichten Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) sagte der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach:
„Mit Tarifvertrag haben Beschäftigte auch im Urlaub mehr Geld in der Tasche. 74% der Beschäftigten in der Privatwirtschaft mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld. Ohne Tarifvertrag sind es nur 36%. Wer noch ein weiteres Argument für einen Tarifvertrag gesucht hat, hier findet er es.“
Insgesamt würde bundesweit nicht mal jeder zweite Beschäftigte in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld erhalten (46%). Im Osten sei es sogar nicht mal jeder dritte Beschäftigte (32%).
„Dieser Ost-West-Unterschied lässt sich mit der niedrigeren Tarifbindung im Osten erklären. Sachsen ist bundesweit Schlusslicht bei der Tarifbindung. Hinzu kommt die kleinteilige Wirtschaftsstruktur in Sachsen. Was in großen Unternehmen mit Tarifvertrag und Mitbestimmung selbstverständlich ist, muss in kleinen Betrieben von den Beschäftigten erkämpft werden“, so Schlimbach.
Gleichzeitig verwies Schlimbach auf das steigende Selbstbewusstsein der Beschäftigten in Sachsen, sich gegenüber ihren Arbeitgebern für bessere Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen stark zu machen. „Schritt für Schritt erkämpfen sich die Beschäftigten gemeinsam mit den Gewerkschaften Verbesserungen bei Löhnen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen. Tarifbindung lohnt sich das ganze Jahr, nicht nur beim Urlaubsgeld. Übrigens auch für die Arbeitgeber, wenn sie ihre Fachkräfte dauerhaft halten wollen“, sagte Schlimbach.
Damit Tarifverträge auch in Sachsen zur Normalität werden, seien aber auch entsprechende Rahmenbedingungen notwendig. „Die Aufnahme einer Tariftreueklausel im sächsischen Vergabegesetz ist überfällig. Die öffentliche Förderung von Billiglöhnen muss auch in Sachsen beendet werden“, sagte Schlimbach.
Hintergrund:
Die Daten wurden der aktuellen Auswertung des WSI-Tarifarchivs „46 Prozent aller Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld – mit Tarifvertrag 74 Prozent“ entnommen. Diese finden Sie hier: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2022_06_03.pdf
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