Energie- / Umwelttechnik

NABU begrüßt Rücknahmepflicht von alten Elektrogeräten im Supermarkt

Beim Einkaufen den kaputten Fön oder Pürierstab entsorgen: Supermärkte mit einer Verkaufsfläche ab 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, sind am dem 1. Juli zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das schreibt die Novellierung des Elektrogesetzes vor. Bis zu drei Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 cm können gleichzeitig zurückgegeben werden. Kundinnen und Kunden müssen dabei keine Neugeräte kaufen, um ihre gebrauchten Produkte abzugeben.

„Durch die Vielzahl an neuen Rückgabestellen wird es viel einfacher Altgeräte zu entsorgen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „Angesichts der deutlich zu niedrigen Sammelquote von Elektrogeräten sind bessere Rücknahmemöglichkeit aber auch dringend notwendig. Durch jedes nicht gesammelte Elektrogerät gehen wichtige Ressourcen für eine Wiederverwendung oder ein Recycling verloren.“ 2020 wurden gerade einmal 44 Prozent der verkauften Elektroaltgeräte getrennt gesammelt – dabei ist seit 2019 eine Quote von 65 Prozent vorgeschrieben. Elektroschrott gilt als die am schnellsten wachsende Abfallart weltweit.

„Wichtig ist, dass Supermärkte auf die neue Rückgabemöglichkeit und die Rückgaberechte mit gut lesbaren Plakaten in Sichthöhe im Eingangsbereich informieren. Auch bei den Verkaufsregalen von Elektrogeräten, Lampen und Batterien sollten deutliche Hinweise, beispielsweise in Form von Regalstoppern, angebracht werden“, fordert Julia Simon, NABU-Referentin für Kreislaufwirtschaft, „Allerdings können nicht in allen Supermärkten Elektrogeräte abgegeben werden. Das ist unverständlich und dürfte bei manchen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Irritation führen. Daher sollten Läden mit einer kleineren Verkaufsfläche als 800 Quadratmeter freiwillig die Rücknahme für Kleingeräte anbieten.“

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