Neue Mietspiegelverordnung ab 1. Juli in Deutschland in Kraft: Wohnentwickler, Finanzierer und Investoren brauchen künftig deutlich mehr Daten für ihre Mikrostandorte
• Neue Verordnung sieht Mietspiegel für alle Kommunen ab 50.000 Einwohnern vor
• Ziele der Reform sind mehr Rechtssicherheit und Markttransparenz
• Bessere Kalkulation der künftigen Mieteinnahmen mit dem neuen Mietspiegel möglich
• Rund 50 Prozent aller deutschen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben einen Mietspiegel
• Alle verfügbaren, qualifizierten Mietspiegel sind schon heute in das Standort- und Marktanalysetool RELAS von 21st Real Estate integriert
Nach jahrelangen Diskussionen über eine Reform tritt am 1. Juli die neue Mietspiegelverordnung in Kraft. Die Regelung sieht einen Mietspiegel für alle deutschen Kommunen ab 50.000 Einwohnern vor. Die Kommunen können dabei zunächst entscheiden, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel erstellen wollen. Der qualifizierte Mietspiegel muss auf einer repräsentativen Stichprobe und wissenschaftlichen Grundsätzen beruhen, der einfache auf einer Dokumentation. Mit der neuen Mietspiegelverordnung sollen vor allem mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter, eine breitere Informationsbasis und mehr Markttransparenz auf den Mietwohnungsmärkten geschaffen werden.
„Mit der neuen Mietspiegelverordnung geht es ab 1. Juli für Wohnentwickler, Finanzierer und Investoren von Wohnimmobilien noch stärker darum, ob und wie sich Projekte künftig rechnen und finanzieren lassen“, so Heike Gündling, CEO des Berliner Software-Hauses 21st Real Estate. „Vielen Akteuren ist die potenzielle Tragweite der Reform noch gar nicht bewusst. Ab Juli brauchen Vermieter, Entwickler und Investoren noch mehr Daten über ihre einzelnen Mikrolagen, um künftige Miethöhen und damit Cashflows rechtssicher berechnen zu können. Gerade für überregional aktive Immobilienakteure mit größeren Beständen ist dies eine echte Herausforderung.“
Der neue Mietspiegel – laut gesetzlicher Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete – soll Auskunft darüber geben, wie viel Miete in Wohnungen mit vergleichbarer Ausstattung tatsächlich gezahlt wird und wie viel Miete vom Vermieter also verlangt werden kann. Mit der neuen Mietspiegelverordnung sind sowohl Mieter als auch Vermieter verpflichtet, Auskunft über Miethöhe, Ausstattung, energetischen Zustand usw. zu geben. Städte ohne Mietspiegel haben bis Anfang 2023 Zeit, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen. Die Übergangsfrist für den qualifizierten Mietspiegel läuft bis Anfang 2024.
„Bislang hat gut die Hälfte aller etwa 200 Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern in Deutschland einen Mietspiegel. Hierbei bieten intelligente Software und Künstliche Intelligenz natürlich viele Vorteile, erst recht, wenn es um größere Bestände in verschiedenen Kommunen geht. In unser Standort- und Marktanalyse-Tool RELAS beispielsweise sind alle bislang in Deutschland verfügbaren Mietspiegel integriert und digital, standortunabhängig nutzbar“, so Gündling weiter. „Nutzerinnen und Nutzer von RELAS bekommen alle relevanten Daten aus einer Hand.“
Die 21st Real Estate GmbH gehört – seit Ihrer Gründung im Jahr 2016 – zu den innovativsten PropTechs in Europa. Mit seiner KI-gestützten Markt- und Standortanalyse (RELAS), bietet das Unternehmen zusätzlich zu umfangreichen Rohdaten, v.a. Scorings und Ratings, um diese Daten valide in Ihrem Kontext zu analysieren und in kürzester Zeit die passgenauen Lagen mit den relevanten Indikatoren für unterschiedliche Projekte zu identifizieren. Mit RELAS gelingt dies automatisiert, ökonometrisch fundiert und mit den präzisesten am Markt verfügbaren Daten, die umfangreich um eigene Analysen und Berechnungen angereichert werden. Hinter den aufwändigen Bewertungssystemen stehen 1,3 Milliarden Datenpunkte sowie mehr als 65 Millionen Miet- und Kaufpreise. Mittels Machine-Learning-Prozessen werden dabei Smart Data generiert, die wiederum in die Analyse und Prognosemodelle von Investment- und Bewertungsprozessen einfließen. www.21re.de
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