Neues Heilmittel: Nagelspangenbehandlung ab 1. Juli 2022
Die Nagelspangenbehandlung therapiert den eingewachsenen Nagel und erweitert das Leistungsspektrum der Podologie erheblich. Die Podologinnen und Podologen übernehmen weitere Verantwortung für die Ausgestaltung der Behandlung, sie wählen etwa das Spangensystem eigenständig aus und bestimmen die individuell erforderlichen Behandlungsfrequenzen.
Kern der Vertragsergänzung ist die Leistungsbeschreibung mit einer Gliederung der einzelnen Leistungen und der Abbildung unterschiedlicher Spangensysteme. Die Leistungsbeschreibung wurde in einer separaten Arbeitsgruppe unter ausschließlich berufsfachlichen Aspekten erarbeitet. Neben der Beschreibung der Leistungsinhalte bildet sie die Basis für die Vergütung unter Berücksichtigung der Therapieleistung, der Dokumentation, der Vor- und Nachbereitung sowie der Sach- und Materialkosten.
Für gesetzlich Versicherte eröffnet diese Regelung einen weiteren Versorgungsweg: War die Nagelspangenbehandlung bisher eine rein ärztlichen Leistung, stehen dafür jetzt zusätzlich rund 6.200 Podologiepraxen zur Verfügung.
Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.
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