REACH und GHS / CLP
Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REACH-Verordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung.
Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Im Seminar erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in das europäische Chemikalienrecht.
Es werden neben den grundlegenden Pflichten von Unternehmen in diesem Bereich insbesondere auch aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Verhältnis zwischen REACH und GHS / CLP und anderen chemikalienrechtlichen Normen
– Geltungsbereiche der Verordnungen
– Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen aus den Verordnungen
+ REACH: Vorregistrierung, Registrierung,
Zulassung und Beschränkungen
+ GHS / CLP: Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldepflichten
– Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Das Seminar richtet sich an Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sowie Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Stoffe und / oder Gemische verwenden.
Zum Verwenden zählen das Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen und das Herstellen von Erzeugnissen sowie jeder andere Gebrauch.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung https://www.iwu-ev.de/pdf/R220623.pdf
Programm
09.30 Uhr Begrüßung
09.35 Uhr Einführung in das internationale und nationale Chemikalienrecht und aktuelle Änderungen
10.00 Uhr Geltungsbereich der Verordnungen
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr REACH: Vorregistrierung, Registrierung
– Einleitung
– Regelungszusammenhang
– Anwendungsbereich
– Nachträgliche Vorregistrierung
– Registrierung
– SIEFs
– Evaluierung
11.45 Uhr REACh: Zulassungen und Beschränkungen
– Nachgeschalteter Anwender (NA)
– Zulassung
– Überblick über den Zeitplan (Fristen)
– Zuständigkeiten deutscher Behörden
– Gebühren
– Rechtsschutzmöglichkeiten
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr REACH: Pflichten von nachgeschalteten Anwendern
14.15 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr GHS / CLP: Einstufung und Kennzeichnungen, Neuerungen
– Allgemeines
– Aufbau der GHS-VO
– Regelungszusammenhang
– Anwendungsbereich
– Vorbereitung auf GHS
– Zeitplan
15.30 Uhr GHS / CLP: Meldepflichten
REACH und GHS / CLP: Sanktionen
16.15 Uhr Aussprache, Diskussion und Ende
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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