RHÖN-KLINIKUM AG kündigt alte Vereinbarung von 2017 mit Land Hessen
- Vorstand und Aufsichtsrat stehen unverändert zu der mit Land Hessen geschlossenen Absichtserklärung für eine neue Vereinbarung über Investitionsmittel für das UKGM
- Verhandlungen mit Land Hessen sollen fortgesetzt werden
- Abschluss der neuen Vereinbarung für das UKGM im laufenden Jahr angestrebt
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat heute, wie bereits vor einigen Wochen angekündigt, die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 zwischen dem Land Hessen und dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) fristgerecht gekündigt. Ohne diesen Schritt hätte sich diese alte Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Im Sinne des UKGM und seiner Beschäftigten musste dieses Szenario vermieden werden, denn eine automatische Verlängerung der alten Vereinbarung hätte wesentliche Nachteile für das UKGM bedeutet. Unter anderem hätte eine automatische Verlängerung dazu führen können, dass dem UKGM ohne erfolgreiche Anschlussvereinbarung auch weiterhin die gesetzlich vorgesehenen Investitionsmittel für Universitätskliniken in Deutschland vorenthalten würden. Zugleich wären RHÖN und das UKGM nicht in der Lage gewesen, diese Rechtsfrage in ihrem Sinne klären zu lassen. Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf die geschlossene Absichtserklärung mit dem Land Hessen für den Abschluss einer neuen Vereinbarung für das UKGM, die die alte Regelung aus dem Jahr 2017 ohnehin ersetzen soll.
Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG: „RHÖN steht weiterhin zu dem mit dem Land Hessen im Februar 2022 vereinbarten Letter of Intent (LoI) für eine sichere Zukunft des UKGM. Mit der heutigen Kündigung der alten Vereinbarung machen wir den Weg frei für eine neue, zukunftsfähige und gute Lösung für das UKGM. Dafür verhandeln wir auch weiterhin konstruktiv mit dem Land Hessen. Wenn alle Beteiligten wirklich im Interesse des UKGM handeln, werden wir die neue Vereinbarung rechtzeitig bis zum Jahreswechsel abschließen. Ungeachtet der heutigen Kündigung werden wir alle bestehenden Verpflichtungen für Investitionen und Bauvorhaben fristgerecht entsprechend der damaligen Vereinbarungen erfüllen.“
Derzeit erhält das UKGM – anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland – nicht die im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelten staatlichen Fördermittel. Das verstößt gegen den im deutschen Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. RHÖN ist – auch gestützt durch ein Rechtsgutachten – der festen Überzeugung, dass das Land Hessen dem UKGM den Anspruch auf diese Fördermittel nicht länger vorenthalten darf.
„Wir haben ein klares Ziel: Wir wollen das UKMG als drittgrößtes Universitätsklinikum Deutschlands langfristig deutlich stärken und zu einem international führenden, hochmodernen Wissenschaftsstandort ausbauen – im Interesse der Patient:innen, Mitarbeiter:innen und der Region Mittelhessen insgesamt“, so Höftberger. „Deshalb möchten wir auch so schnell wie möglich eine neue, zukunftsfähige Vereinbarung mit dem Land Hessen für das UKGM abschließen. Dafür sind wir dem Land bereits sehr weit entgegengekommen und nach wir vor kompromissbereit. Aber wir verhandeln jetzt bereits seit eineinhalb Jahren mit dem Land Hessen über eine neue, sinnvolle Vereinbarung für das UKGM und sind leider immer noch nicht auf der Zielgeraden. Der Vorwurf einer Verzögerung, wie er von einigen Verhandlungspartnern medial aufgebracht wurde, geht nicht nur an der Realität vorbei, er ist auch nicht hilfreich für eine konstruktive Gesprächsatmosphäre. Tatsache ist, dass das Land Hessen und RHÖN bei einigen, aber sehr wesentlichen Punkten noch weit auseinanderliegen. Hier muss das Land endlich Kompromissbereitschaft signalisieren, bevor die Verhandlungen auf Ebene der Entscheidungsträger sinnvoll fortgesetzt werden können. Dann kann es sehr schnell gehen. Unsere Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch.“
Die neue Regelung, über die derzeit verhandelt wird, soll das gemeinsame Ziel von RHÖN und dem Land Hessen unterstützen, das UKGM nachhaltig zu stärken. Diese neue Vereinbarung muss sicherstellen, dass das UKGM die Anforderungen an zwei Universitätsstandorte gut erfüllen kann. Dazu gehört das fundamentale Verständnis, dass dem UKGM wie jedem anderen Plankrankenhaus in Deutschland erforderliche Fördermittel zustehen. Zudem braucht das Universitätsklinikum in den kommenden Jahren die notwendige Flexibilität, die das volatile Umfeld in Wirtschaft, Gesellschaft und Medizin erfordern wird.
Die alte Vereinbarung aus dem Jahr 2017 wird zum Jahresende 2022 auslaufen, sodass RHÖN und das Land Hessen in den kommenden Monaten ihre laufenden Verhandlungen konstruktiv fortsetzen können. Zudem wird RHÖN, ungeachtet der Kündigung, die zugesagten baulichen Maßnahmen an den Standorten Gießen und Marburg auf Basis der Vereinbarung aus dem Jahr 2017 umsetzen.
Die RHÖN‐KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Die Kliniken bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden jährlich rund 846.000 Patienten behandelt. Rund 18.200 Mitarbeitende sind im Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels im Unternehmen sowie die strategische Partnerschaft mit Asklepios sind wichtige Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein eigenständiges Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. www.rhoen-klinikum-ag.com
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