Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Dieser workshop – Teil 2 – befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.
Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik –
Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.
Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.
Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.
Anforderungen an „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Seminars Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 369€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/N230413.pdf
Programm
09.30 Uhr Kurzeinführung – Grundlagen – Recht und Praxis
– §§ 44, 45 und 67 BNatSchG
– SARF und saP
– Relevanzprüfung ® Konfliktanalyse ® Ausnahme bzw. Befreiung
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Vertiefung – Teil 1
– Auswahl von Gruppen geeigneter Fallbeispiele
Auswahl prüfrelevanter geschützter Arten („Relevanzprüfung“) – Abschichtung
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Vertiefung – Teil 2 – an Fallbeispielen …
– Konfliktanalyse – Auslösung von Verbotstatbeständen
Bau-, anlage- und betriebsbedingte Tötungen – Signifikanz des Tötungsrisikos – Mortalitätsgefährdungsindex
Grad einer Störung – Schwelle der „Erheblichkeit“
Schädigung einer Fortpflanzungs- oder / und Ruhestätte – Erhalt der Funktionsfähigkeit?
– Vermeidung und Minimierung – Vorhabenoptimierung
– Bedeutung „vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen) – Probleme in der Praxis – Bewältigung
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Vertiefung – Teil 3 – an Fallbeispielen …
– Ausnahmetatbestände nach § 45 (7) BNatSchG
Umfang und Inhalt der Alternativenprüfung – Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)?
Gesteigerte Gründe des öffentlichen Interesses – zwingend und überwiegend? (Folgen des EuGH-Urteils 2012 gegen Polen – Konflikte mit Vogelarten)
– Bedeutung von populationsstabilisierenden FCS-Maßnahmen – Probleme in der Praxis
– Befreiung gemäß § 67 (2) BNatSchG
16.15 Uhr Diskussion – Lösungsansätze
– Negative und positive Handlungsansätze – praktische Vorgehensweise – SARF / saP
– Unterschiede und Gemeinsamkeiten öffentlicher und privater Vorhaben bzgl. der Lösungswege
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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