Starker Arbeitsmarkt zeigt Wirkung im Insolvenzgeschehen
Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen im 1. Quartal 2022. Demnach ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen (3483) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 7,4 Prozent gesunken. Auch bei den Verbraucherinsolvenzen sind die Zahlen rückläufig (-24,9 Prozent). Der starke Anstieg der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 war auf die Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahren zurückzuführen – diese Entwicklung hat sich im 1. Quartal 2022 nun wieder normalisiert.
„Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist auch auf den starken Arbeitsmarkt zurückzuführen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). Der Verlust des Arbeitsplatzes gehört neben Krankheit und Ehescheidung zu den Hauptgründen für die private Überschuldung. Fällt die Arbeitslosigkeit deutlich geringer aus, wirkt sich dies automatisch auf die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzzahlen aus.
„Viele private Schuldner haben auf die Reform der Restschuldbefreiung gewartet, die ihnen eine schnellere Entschuldung ermöglicht. Im letzten Jahr kam es deshalb zu sehr hohen Verbraucherinsolvenzzahlen. Die Nachholeffekte der Reform sind nun aber abgearbeitet,“ begründet Niering den starken Rückgang in diesem Jahr.
Unternehmensinsolvenzen gehen in vielen Fällen mit einem Abbau der Arbeitsplätze einher. „Durch den starken Arbeitsmarkt entwickeln sich auch bei Unternehmensinsolvenzen derzeit keine auffälligen Strukturkrisen. Wir sehen in unserer täglichen Arbeit, dass insbesondere gut ausgebildete Arbeitnehmer meist sofort neue Beschäftigung finden. Die Menschen, die hinter dem Unternehmen stehen, trifft es aktuell nicht mehr so dramatisch wie in früheren Krisenzeiten“, so der VID-Vorsitzende.
Quellen:
*8,4 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2022 als im Vormonat: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/06/PD22_241_52411.html
** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Juni 2022, Grafik kostenfrei nutzbar
Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.
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