Verlieren Sportvereine ein Steuerprivileg?
Bisher genossen Sportvereine aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit beim Finanzamt einige Privilegien. So waren sie beispielsweise von der Umsatzsteuer befreit. Dies könnte sich nach Auskunft der ARAG Experten ändern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Grundsatzurteil gewisse Angebote der Vereine an ihre Mitglieder für „steuerbar“ erklärt. Der Fall, der den Stein ins Rollen brachte, ereignete sich in einem Golfclub, der zusätzlich zu den Mitgliedsgebühren seiner Mitglieder noch weitere Gebühren kassierte – etwa für Platz-Nutzung, Golfball-Leihe oder das Training mit einem Ballautomaten. Das weckte den Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Vereins und der Verein musste Umsatzsteuern für „gesondert vergütete Leistungen“ an das örtliche Finanzamt zahlen (BFH, Az.: V R 48/20). Übrigens: Fitnessstudios und Kletterhallen mussten laut ARAG Experten immer schon Umsatzsteuern zahlen, obwohl auch sie Sport anbieten.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des BFH .
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des BFH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.