110 zusätzliche LED Leuchten am LKW
Das Anbringen von 110 zusätzlichen LED-Leuchten mit gesondertem Stromkreis an einem Lastkraftwagen führt nicht zwingend dazu, dass die Betriebserlaubnis gemäß Paragraf 19 Absatz 2 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Bußgeldverfahren entschieden. Vielmehr müsse festgestellt werden, dass die Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt (Az.: 1 OWi SsBs 101/21).
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